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Inhalt Band 1
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Buchseite 319 C.

Entwickelungsgeschichte der Römer.


Vorbemerkung und Litteratur. Das Problem der römischen Geschichte ist heute noch ungelöst. Die ältere Litteratur — wie z. B. Edward Gibbon, History of the decline and fall of the Roman empire, London 1782 bis 1788, 6 Bände — konnte dieses Problem nicht lösen, weil erst die neuere Zeit, besonders durch Erschliessung neuer Inschriften, uns tieferen Einblick in den wirtschaftlichen Entwickelungsgang dieses Volkes eröffnet hat. Und die neuere Litteratur hat dieses Problem auch noch nicht gelöst, weil sie noch zu ausschliesslich mit philologisch-juristischen Spezial-Untersuchungen beschäftigt ist. Diese zum Teile höchst mühsamen Spezial-Untersuchungen bilden freilich die unerlässliche Voraussetzung für eine glückliche, zusammenfassende Darstellung der römischen Geschichte.

Die einheitliche Zusammenfassung nicht nur nach den Fragen des wie? und wo?, sondern vor allem auch nach der Frage des warum? findet aber gerade bei den Römern ganz besondere Schwierigkeiten, weil hier die Entwicklung nicht in so leicht durchsichtiger und durch verschiedene Epochen scharf begrenzter Weise sich abspiegelt wie etwa bei den Germanen, Griechen oder Juden, und weil die römische Volkswirtschaft sich so ganz besonders lange ausleben konnte. Letzterer Umstand lässt indessen vermuten, dass gerade die römische Geschichte für die wissenschaftliche Auffindung des sozialen Entwicklungs-Gesetzes der Völker von der allergrössten Bedeutung sei. Die eigenartige Kompliziertheit des römischen Entwicklungs-Prozesses aber wird nach meiner Erfahrung wohl auch jede spätere Gesamt-Darstellung zwingen, Buchseite 320 dem Vorgange eines Mommsen zu folgen und nur eine Schnittlinie zu beobachten: vor und nach Caesar. Im Interesse der Uebersicht ist deshalb die nachfolgende Darstellung gezwungen, sich des Hülfsmittel der Paragraphen zu bedienen.

Aus der neueren Litteratur wurden benutzt, und zwar neben der langen Reihe einschlägiger Spezial-Artikel in Conrads Handwörterbuch der Staatswissenschaften: Taly, Cicero, sein Leben und seine Schriften, Berlin 1891; J. Beloch, die Bevölkerung der römischen und griechischen Welt, Leipzig 1886; G. Billeter, Geschichte des Zinsfusses im griechischen und römischen Altertume bis auf Justinian, Leipzig 1898; H. Blümner, Kommentar zum Maximaltarife des Diocletian, Berlin 1893; Derselbe, Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste bei Griechen und Römern, 4 Bände, Leipzig 1874-86; K. Bücher, Die Aufstände der unfreien Arbeiter 143 bis 129 v. Chr., Frankfurt a. M. 1874; Th. Corsetti S. J., Sul prezzo dei grani nell’ antichità classica, fasc. II der Studi di Storia Antica, herausgegeben von J. Beloch, Rom 1893; H. Dankwardt, Nationalökonomie und Jurisprudenz, Rostock 1857-59; W. Drumann, Die Arbeiter und Kommunisten in Griechenland und Rom, Königsberg 1860; Ersch & Grubers Encyclopädie, bes. Artikel „Handwerk“; O. Gierke, Das deutsche Genossenschaftswesen, III. Band, Staats- und Korporationslehre des Altertums und des Mittelalters, Berlin 1891; Friedländer, Sittengeschichte Roms, Leipzig 1865; Ludo M. Hartmann, Ursachen des Unterganges des römischen Reiches in Braun’s Archiv für soziale Gesetzgebung und Stastistik, 1889; Helbig, Die Italiker in der Po-Ebene, Leipzig 1879; Hirschfeld, Die Getreide-Verwaltung der römischen Kaiserzeit, Philologus 1869; Derselbe, Untersuchungen auf dem Gebiete der römischen Verwaltungsgeschichte, 1877; Karl Hoffmeister, Die wirtschaftliche Entwicklung Roms, Wien 1899; Max Jähns, Heeresverfassungen und Völkerleben, Berlin 1885; Kuhn, Die städtische und bürgerliche Verwaltung des römischen Reiches, 2 Bände, 1864/65; Liebenam, Zur Geschichte und Organisation des römischen Vereinswesens, Leipzig 1890; J. v. Lyskowski, Die Collegia tenuiorum der Römer, Berlin 1888; Marquardt, Das Privatleben der Römer, Leipzig 1879-82; Derselbe, Römische Staatsverwaltung, 3 Bände, 1874-78; Eduard Meyer, Geschichte des Altertums, 2 Bände, Stuttgart 1884-93; Derselbe, Untersuchungen zur Geschichte der Gracchen, Halle 1894; Derselbe, Buchseite 321 Die wirtschaftliche Entwicklung des Altertumes, Vortrag, abgedruckt in Conrads Jahrbüchern 1895; Mommsen, Römisches Staatsrecht, 3 Bände, Leipzig 1887, 3. Aufl.; Derselbe, Conscriptions-Ordnung der römischen Kaiserzeit, im „Hermes“, Band XIX; Paul Müller, Die Geldmacht im alten Rom gegen das Ende der Republik, Bruchsal 1877; Niebuhr, Römische Geschichte, Berlin 1853; J. Nickel, Sozialpolitik und soziale Bewegung im Altertume, Paderborn 1892; P. Oertmann, Die Volkswirtschaftslehre des Corpus juris civ., Berlin 1891; R. Pöhlmann, Die Uebervölkerung der antiken Grossstädte, Leipzig 1884; Derselbe, Geschichte des antiken Kommunismus und Sozialismus, München 1893; Derselbe, Aus Altertum und Gegenwart, gesammelte Aufsätze; L. Preller, Römische Mythologie, 3. Aufl., 2 Bände, Berlin 1881-83; Ranke, Weltgeschichte, 3. Band, Leipzig 1895; Rodbertus, Die römischen Tributsteuern seit Augustus, Hildebrands Jahrbücher, Band IV ff.; Rossbach, Untersuchungen über die römische Ehe, Stuttgart 1853; H. v. Scheel, Die wirtschaftlichen Grundbegriffe im Corpus juris civ., in Hildebrands Jahrbüchern 1866; H. Schiller, Geschichte der röm. Kaiserzeit, 2 Bände, 1883-97; Schwegler, Römische Geschichte, 3 Bände, Tübingen 1853-58; Seeck, Geschichte des Unterganges der antiken Welt, I. Band, Berlin 1895; W. Soltau, Roms Kultur, in Hellwalds Kulturgeschichte, 2. Aufl., Band II, Leipzig 1898; Stöckel, Die Germanen im römischen Dienste, Berlin 1880; M. Voigt, Römische Privat-Altertümer und Kulturgeschichte; Max Weber, Die römische Agrar-Geschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht, Stuttgart 1891; (dieses Buch sollte seinem Inhalte nach nur den Titel tragen: Die Agrimensoren-Litteratur in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht!)

Speziell zur Beurteilung Labeo’s wurde benutzt: K. Esmarch, Römische Rechtsgeschichte 1856; O. Karlowa, Römische Rechtsgeschichte 1885; Joh. Emil Kuntze, Lehrbuch der Institutionen, 2. Aufl. 1897/98, A. Pernice, Marcus Antistius Labeo und das römische Privatrecht im ersten Jahrhunderte der Kaiserzeit, 1873; Paul Sokolowski, Die Lehre von der Spezifikation, Zeitschrift der Savigny-Stiftung, romanistische Abteilung, Band XXVII, 1896, p. 252 ff.

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§ 1. Auch die Römer sind aus einer östlichen Urheimat in die italische Halbinsel eingewandert. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Wanderung gemeinsam mit den Griechen bis zum adriatischen Meere erfolgte. Jedenfalls aber bestanden einmal in dieser ältesten Zeit nähere Beziehungen zwischen Italikern und Griechen. Denn die Sprache beider Völker hat nahverwandte Bezeichnungen für Acker, Pflug, Hirse, Gerste, Spelt, mahlen, mähen, pflügen, säen u.s.w. bewahrt, und die Konstruktion des Pfluges wie auch die Brotbereitung und die Ackermasse waren bei den Griechen und Römern gleich.

Auf dieser Wanderung und wohl auch noch lange nach der Besiedelung des Landes bestand die wirtschaftliche Vermögensreserve der Römer in der Hauptsache aus Viehheerden, während ihre Vorräte an Waffen, Geräten und Getreide den unmittelbaren Bedarf kaum wesentlich überschritten haben werden. Gelegentliche Zahlungen wurden deshalb zumeist in Rindern geleistet, und daher war gleichzeitig das Rind die Rechnungs-Einheit in jener allgemein anerkannten Wertscala, welcher die im Güterverkehre sich bewegenden mobilen Vermögensobjekte eingereiht waren. In diesem Sinne war den Römern „pecunia“ das Geld, von „pecus“, Vieh, abstammend.

Trotzdem waren die Römer zur Zeit ihrer Niederlassung in Italien kein sogenanntes Hirtenvolk, sondern Ackerbauern. Dahin deutet nicht blos die bereits angeführte Verwandtschaft landwirtschaftlich - technischer Ausdrücke mit den analogen Bezeichnungen der Griechen: das bestätigt auch die Gesamtheit ihrer ältesten Ueberlieferungen, welche immer wieder das Wachsen des Volkes aus der Mutter Erde durch den sprossenden Samen der Alles ernährenden Halmfrucht zum Ausdrucke bringen. Das älteste römische Buchseite 323 Gebet in einer Sprache, welche die spätere Zeit nicht mehr verstand, ist an Mars — den Marmar — gerichtet und erfleht Abwendung von Seuchen, die durch das Getreide auf den Menschen übertragen werden („lues“, Brotseuche). Das altlateinische Wort für Unglück, calamitas, heisst eigentlich „Halmkrankheit“. Die ältesten lateinischen Bezeichnungen für die Gesamtheit des Volksstammes sind siculi (Schnitter) oder opsci (Feldarbeiter). Die drei Stämme Ramnes, Tities und Luceres, aus denen sich die älteste römische Bevölkerung gebildet haben soll, waren nach der Ueberlieferung in zehn Opfer- oder Speisehäuser, curiae genannt, aufgeteilt und haben bei ihren Versammlungen ein Mahl aus geröstetem Spelt genommen. Die Curiatsgenossen sind eigentlich „Brotgenossen“. Die bei der Ehe zunächst beteiligten Gottheiten sind Ceres, die Beschützerin der Halmfrucht, und Tellus, die Erde. Die älteste römische Form der Ehe, welche heilig gehalten wurde, trug den Namen „confarreatio“ von far, Spelt, und farreum, Kuchen; farreo, farreare, backen, heiraten, Ehe stiften. Braut und Bräutigam pflegten in feierlicher, öffentlicher Weise Ceres und Tellus einen gemeinsam gebackenen Speltkuchen zu opfern.

§ 2. Das Land, so wie es von den Römern gemeinsam erobert wurde, sollte auch möglichst innerhalb des Stammes und innerhalb der Familie erhalten werden. Der landwirtschaftliche Grundbesitz war deshalb ursprünglich unveräusserlich. Die älteste römische Form der Eigentums-Uebertragung, die mancipatio, von manus, Hand, und capere, ergreifen, bezieht sich schon dem Wortsinne nach nur auf bewegliche Güter. Und noch die XII Tafeln, das älteste geschriebene Recht der Römer vom Jahre 451 bezw. 450 v. Chr., stellen das Erbrecht der gens, der Sippe, am Grundbesitze an dritte Stelle und lassen dadurch vermuten, dass in einer vorhergehenden Zeit die Handänderung an Grund und Boden Buchseite 324 wahrscheinlich ausschliesslich erbrechtlich geregelt war, und zwar nach der strengen Agnatenfolge. Wer vor der Schlacht aus besonderen Gründen seine Privatverhältnisse ordnen wollte, der trat vor die versammelte Curie und verkündete laut seinen Willen über Adoption oder Testament. Und erst durch die Zustimmung der Curiatsgenossen erhielt diese Willensäusserung über Veränderung im Grundbesitze rechtliche Wirksamkeit. Die Töchter wurden noch in späterer Zeit möglichst innerhalb der Sippe verheiratet.

Das Volk war patriarchalisch gegliedert. Dem pater familias gehörten Weib und Kind, wie Knecht und Magd, wie Vieh und alle übrige Habe. Das Alles war gleichmässig seiner Gewalt unterstellt und gehörte zum Gesamtbegriffe „familia“. Die Zahl der Sklaven, die mit dem Haussohne rechtlich auf gleicher Stufe standen, war allen Anzeichen nach im Verhältnisse zur freien Bevölkerung eine kleine. Und wie das uralte, mit religiösen Handlungen umwobene Institut des ver sacrum bezeugt, kannten auch die Römer zu Anfang nicht die Politik der Ansammlung grösserer Getreidelager. Hatten Missernten Mangel an Brot zur Folge, so wurde die Jungmannschaft zur Wanderung ausgerüstet, um sich auf anderen Fluren eine neue Heimat zu gründen.

§ 3. Nun war das altrömische Bauernvolk von sehr früher Zeit an den Einwirkungen ganz bestimmter Faktoren ausgesetzt, die auf seine weitere Entwickelung einen durchaus massgebenden Einfluss ausüben mussten.

Die wahrscheinlich von Anfang an dauernde kriegerische Bedrängnis hat auch im alten Rom das Institut des Königtums geschaffen. Im Kampfe sich besonders auszeichnende militärische Personen werden zu Führern militärischer Abteilungen ernannt und übernehmen im Frieden richterliche und verwaltungsrechtliche Funktionen. Der Sohn ist zuBuchseite 325nächst der natürliche Gehülfe seines Vaters und später sein natürlicher Nachfolger. Amt und Würden werden innerhalb der betreffenden Familien erblich. Bei Gebietseroberungen werden vom Könige besonders auch solche Familien mit Grundbesitz ausgestattet. Ursprünglich freie Bauern begeben sich freiwillig in ein Abhängigkeitsverhältnis zu solchen Führern, indem sie von ihnen gegen Naturalleistungen Grund und Boden erblich übernehmen oder für Nutzniessung einer bestimmten Ackerfläche die Felder des Grundherrn bebauen. Kurz: es entsteht das, was wir als Feudalordnung zu bezeichnen gewohnt sind. Unter der Oberherrschaft eines Königs finden wir den Adel mit Grundherrschaft und Hintersassen, deren gegenseitiges Verhältnis auch im alten Rom als das Verhältnis zwischen „Patron“ und „Client“ mit einer gewissen religiösen Weihe umgeben war und bis in die republikanische Epoche hinein rein und anständig geblieben ist. Daneben war die vollfreie Bauernschaft wohl immer in der grossen Mehrheit.

Aber diese feudale Entwicklung vollzog sich in Rom nicht auf der Basis weitgestreckter Ländergebiete, sondern innerhalb der Grenzen eines verhältnismässig kleinen Landes. Rom war nach Aufhebung des Königtumes, zu Anfang der Republik, kaum 20 Quadratmeilen gross, also noch etwas kleiner als das heutige Fürstentum Waldeck, und zur Zeit der Erbauung der Stadt bekanntlich noch viel kleiner. Die benachbarten Stämme und Völker befanden sich jedoch nicht alle auf einer verhältnismässig gleich niedrigen Entwicklungsstufe wie etwa Mitteleuropa zur Zeit der Karolinger. Die Griechen und namentlich die Phönikier und Karthager waren um diese Zeit schon gewaltige seefahrende und seebeherrschende Nationen geworden. Und als im 8. Jahrhundert v. Chr. die Geschichte der Römer gewissermassen mit ihrem Entdecktwerden durch die Griechen beginnt, da haben sich die Hellenen längst an Italiens besten KüstenBuchseite 326strichen festgesetzt und besonders in der Nähe des heutigen Neapel die wichtige Stadt Kyme, römisch Cumae, erbaut. Zwischen diesem Kyme, den anderen hochentwickelten griechischen Kolonien und Etrurien ist das altrömische Gebiet eingeschoben, von dem damals noch schiffbaren Tiber durchflossen und nahe am Meere gelegen. Es war also ganz unvermeidlich, dass der damalige Verkehr auf dem mittelländischen Meere mit dem altrömischen Bauernvolke unter Königsherrschaft bereits auf sehr früher Entwicklungsstufe in Berührung kam und ihm die Elemente einer höheren Kultur vermittelte.

So bringt zu Anfang des 7. Jahrhunderts v. Chr. der griechische Handel die Schrift nach Italien. Latiner und Etrusker haben sie von Kyme übernommen. Auch die Geldprägung soll um das Jahr 600 v. Chr. auf diesem Wege in Etrurien Eingang gefunden haben, wo sich bald ein reger Exportverkehr mit gewerblichen Produkten nach Griechenland und Karthago entwickelte. Von den Etruskern und Griechen lernen die Römer die Vorteile einer befestigten Stadt und die Kunst des Städtebauens. Und so entstand wahrscheinlich schon zu Beginn der feudalen Epoche jene merkwürdige Stadt Rom, von der die Sage berichtet, dass ihre Mauern sich aus der Furche der Pflugschaar erhoben haben, während das älteste römische Wappen die Handelsgaleere ist.

§ 4. In dieser eigenartigen Verbindung von Pflugschaar und Galeere, oder anders gesagt: in dieser von frühester Zeit an fortgesetzten Einflussnahme kapitalistisch hochentwickelter Völker auf ein tüchtiges Bauernvolk unter Königsherrschaft liegt das Geheimnis und die Erklärung der ganzen Entwickelung der römischen Geschichte.

Noch auf einer ausschliesslich landwirtschaftlichen Entwickelungsstufe stehend, sehen sich die Römer durch das Buchseite 327 Herüberspiegeln kapitalistischer Verhältnisse aus den Nachbarländern veranlasst, schon früh fremde Götter aufzunehmen und Einflüssen von aussen immer zugänglich zu sein.

Weil das Bauernvolk sich die Stadt Rom baute, wo die politisch massgebenden Personen beisammen wohnten, hat die römische Feudalepoche Formen angenommen, die als eigenartige Verschmelzung des Feudalstaates mit dem Stadtstaate bezeichnet werden müssen. Die altrömischen Patrizier sind die in der Landeshauptstadt wohnenden und amtirenden Feudalherren. Die Plebejer sind jene Masse des Volkes, die weder zu den Sklaven noch zu den Feudalherren gehört und im alten Rom sich überwiegend aus freien Bauern zusammensetzt. Weil der Feudalstaat so frühe schon sich die Stadt gebaut hat, zeigt seine ganze weitere Entwicklung eine gewisse treibhausartige Frühreife und Raschheit. Die sogenannte stadtwirtschaftliche Epoche, die in der germanischen Geschichte Jahrhunderte ausfüllt, wird in der römischen kaum bemerkbar. Die freien Gewerbetreibenden der Stadt Rom sind schon zu einer Zeit zunftmässig organisirt, in der die Römer das Eisen noch gar nicht kannten und das Backen und Weben noch in jedem Hause besorgt wurde. Und als die Römer noch unter der Königsherrschaft zur modernen Staatsbürger-Verfassung mit Volks-Abstimmung, allgemeiner Wehrpflicht und Freiheit der Verschuldung und Veräusserung des Grundbesitzes übergehen, da beginnen gerade erst in der römischen Geschichte die einigermassen zuverlässigen Ueberlieferungen aus dem Bereiche der Sagen hervorzutreten, und die wirtschaftliche Entwicklung steht im Ganzen noch auf so niedriger Stufe, dass jetzt als erste römische Metallwährung die Kupferwährung eingeführt wird. Als aber etwa 3 Jahrhunderte später Rom schon zur Goldwährung übergegangen war und grosse Kolonialreiche von kapitalistischen Gesichtspunkten aus zu beherrschen begann, da war in Folge dieser Buchseite 328 Vermischung der verschiedenen Entwicklungsstufen das römische Finanzwesen noch in der Natural-Steuerverfassung hängen geblieben — ein Umstand der dem römischen Kapitalismus, wie wir sehen werden, seinen besonders verheerenden Charakter aufgeprägt hat.

Dieser städtischen Frühreife des Bauernvolkes verdankt Rom aber auch seine eigenartige Stärke. Nur dadurch, dass die politisch massgebenden Personen im täglichen Verkehre miteinander ihre Meinungen klären und so in die Politik eine traditionelle Sicherheit einführen konnten, haben die Römer sich jenes Bollwerk errichtet, mit dessen Hülfe allein es gelang, im zähen Kampfe das gewiss nicht minder tüchtige Bauernvolk der Samniter schliesslich vollständig zu unterwerfen. Und nur weil die Stadt Rom von einem Bauernvolke erbaut war, ist alle Kriegskunst und Verschlagenheit des karthagischen Krämervolkes zu nichte geworden. So ist das Anfangs gewiss häufiger zur Verteidigung gezwungene Bauernvolk mit der Zeit ein Eroberungsvolk geworden. So wurde Mars, der Repräsentant der absoluten Willenskraft und des Krieges, zum Stammvater und Schutzpatrone des römischen Volkes, und die occupatio bellica so sehr zum Grundbegriffe des römischen Eigentums-Erwerbes, dass noch Gaius sagen konnte: Maxima sua esse credebant, quae ex hostibus cepissent. Aber in dem so der Wille und die Macht das römische Volksleben beherrschten, war auch der Boden bereitet für die Herrschaft des Kapitalismus, an dessen unersättlicher Habgier auch das Römervolk zu Grunde gehen sollte.

§ 5. Die ersten Anzeichen hierfür bietet schon die Entwickelung der Dinge seit der sogenannten servianischen Verfassung. Zwar hat die traditionelle Geschichtsschreibung die jetzt beginnenden und Jahrhunderte dauernden Unruhen als den „Kampf der Patrizier und Plebejer um Gleichstellung“ bezeichnet, aber mit Unrecht! Buchseite 329 Der patrizischen Familien sollen nach der Sage ursprünglich nicht über hundert gewesen sein. Nach den ältesten uns überkommenen Aufzeichnungen sind es nur etwas über fünfzig. Und bis zum punischen Kriege ist ihre Zahl bis auf achtzehn herabgesunken. Dass diesen alten Adelsfamilien in einer vom Könige gegebenen Staatsbürger-Verfassung gewisse Vorrechte nach Art eines Oberhauses gewährt werden, ist selbstverständlich. Ebenso gewiss ist, dass ein Bauernvolk an einer solchen Sonderstellung der Patrizier nichts Anstössiges findet, wenn keine Amtsmissbräuche und keine Uebergriffe damit verknüpft werden. Nur die Reichsten unter den Nichtadligen haben zu allen Zeiten jede Zurücksetzung dem Adel gegenüber schwer empfunden. Und es ist deshalb ein Prozess, der nur bei dem weitaus kleinsten Teile des römischen Volkes Interesse erweckt haben kann, als etwa um die Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. (lex Camilla de connubio, 445 v. Chr.) die Verschmelzung des alten Feudal-Adels mit der neuen Geld-Aristokratie sich vollzog. Für die grosse Masse des Volkes handelte es sich in diesen unruhigen Zeiten um einen ganz anderen Gegensatz und um ein weit ernsteres Streitobjekt. Es handelte sich um den Kampf des bäuerlichen und gewerblichen Mittelstandes gegen das ausbeutende Kapital und um den Preis der wirtschaftlichen und persönlichen Freiheit; mit anderen Worten: es handelte sich um den Kampf gegen das nexum oder allgemeiner gesprochen: es handelte sich hier um die Periode der römischen Bauernkriege.

§ 6. Die Raschheit, mit der die Einwirkungen der kapitalistisch hochentwickelten Nachbarvölker das altrömische Bauernvolk die verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklungsstadien durchlaufen liessen, hat es verschuldet, dass die allgemeine Staatsbürger-Verfassung des Servius Tullius auf volkswirtschaftliche Verhältnisse mit der Kupferwährung Buchseite 330 aufgepfropft wurde. Da kann es denn nicht überraschen, dass die damalige Zeit von einem wahren Hunger nach Metallgeld getragen war, und dass eben diese ganz ausserordentliche Ueberschätzung des Geldes ihren rechtlichen Ausdruck fand in jenem furchtbaren Kredit- und Schuldrecht für Geld-Darlehen, das die Römer als nexum bezeichnen.

Dieses nexum bedeutete ursprünglich die unbeschränkte Vertrags- und Wucherfreiheit für den Darlehensverkehr mit möglichst abgekürztem Exekutionsverfahren zu Gunsten des Gläubigers. In Gegenwart von fünf Zeugen und unter Zuziehung eines gelernten libripens wurde das Darlehen in Baar dem Schuldner zugewogen, worauf sich dieser für Einhaltung der Rück- und Zinszahlungs-Bedingungen mit seiner Person in feierlicher Weise verpfändete. Wurden bis zum Verfalltage die Verpflichtungen nicht erfüllt und waren dann auch noch die 30 dies iusti unbenützt verstrichen, so legte der Gläubiger einfach Hand an den säumigen Schuldner und erwarb ihn damit als Schuldsklaven (nexus) mit der Wirkung, dass der Betroffene nicht einmal mehr einen begründeten Einspruch zu Gunsten seiner Freiheit vor dem Richter erheben konnte. In diesem Falle musste ein anderer römischer Bürger als vindex die Klage auf Freilassung erheben. Und auch dieses uneigennützige Eintreten für einen unglücklichen Schuldner war nicht ohne Gefahr. Denn wurde die Klage abgewiesen, so musste der vindex die doppelte Schuldsumme als Strafe erlegen.

Nun war dieses furchtbare Kredit- und Schuldrecht in ruhigen, geordneten Zeiten wohl deshalb von weniger einschneidender Bedeutung, weil kein dringender Anlass zur Aufnahme von Gelddarlehen vorlag. Aber ruhig und geordnet waren die Zeiten im alten Rom nicht immer. Die häufigen Kriege und feindlichen Einfälle zerstörten die Buchseite 331 Fluren und führten zur Vernachlässigung des Ackerbaues und damit zu Mangel an Brotgetreide und zu Hungersnot. Die Beziehungen zu den Handelsvölkern des mittelländischen Meeres erfassten nach guten Ernten das einzige für den Export disponible und von den Handelsvölkern immer begehrte Gut der römischen Volkswirtschaft: das Getreide. Die allgemeine Ueberschätzung des Geldes hat nur zu leicht einen grösseren Prozentsatz der Ernte verkaufen lassen, als ratsam war. Und kam ein ungünstiges Jahr hinterher, dann waren abermals Teuerungszeiten unvermeidlich. Mit der Erbauung der Stadt Rom ging die Zeit bald zu Ende, in der Mangel an Getreide kurzer Hand durch Auswanderung der Jungmannschaft ausgeglichen werden konnte. Die Stadt hatte ein ganz anderes Interesse an der Erhaltung ihrer Bürgerzahl, und die Bürger selbst waren mit dem Wachstume der immobilen Werte sesshafter geworden. Deshalb greift, wie die Ueberlieferung schon für das Jahr 491 v. Chr. bestätigt, auch der altrömische Staat zur Politik der öffentlichen Getreide-Magazinierung und der staatlichen Getreideaufkäufe in Sizilien und Umbrien, womit besondere Beamte, Aedilen genannt, betraut wurden. Der Weg vom ver sacrum zu den staatlichen Getreide-Magazinen unter verantwortlicher Leitung der Aedilen war indes mit Notjahren bepflastert. Die staatlichen Getreidetransporte sind gewiss auch im alten Rom nicht vor der Zeit der Not eingetroffen. Inzwischen musste das hungernde Volk leben und also Getreide kaufen, und wenn es das eigene Vermögen bereits hingegeben hatte, Schulden machen. Und das sind die Zeiten, wo die Vertrags- und Wucherfreiheit mit dem abgekürzten Exekutionsverfahren des nexum unter dem bäuerlichen und gewerblichen Mittelstande verheerend wie die Cholera gewirkt haben muss.

Buchseite 332 Die römischen Kapitalisten würden sich um die dadurch nur zu sehr begründeten Klagen des Volkes über das nexum gewiss kein Jota gekümmert haben, wenn die fortwährenden ernsten Kriege mit mächtigen Feinden nicht das Zusammenwirken von Volk und Kapitalisten unentbehrlich gemacht und der Fall eines Unterliegens nicht gerade die Kapitalisten am schwersten bedroht hätte. Das wusste natürlich auch das Volk. Und da die ehemals freien römischen Bürger als Schuldsklaven im Kriegsfalle doch immer in die Legionen eintraten, ward das versammelte Heer zum Forum, vor dem das geknechtete Volk mit seinen sonst unerbittlichen Gläubigern und ihrem Schuldrechte Abrechnung hielt: die Zeiten der römischen Kriege wurden die Zeiten der römischen Mittelstandsgesetzgebung.

§ 7. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass auch die römischen Bauern und Gewerbetreibenden zunächst mit Versprechungen sich zufriedenstellen liessen. Die Gläubiger werden damit in der Zeit der Kriegsnot nicht gekargt haben. Als aber der Krieg glücklich beendet war, kümmerten sich die patrizischen Richter wenig um die vorher gegebenen Versprechen. Ein geschriebenes Recht gab es nicht. Man urteilte nach dem Herkommen, dessen Auslegung der Willkür der Richter Thür und Thor öffnete. Und bald wurde das nexum wieder in der alten, vernichtenden Strenge angewandt.

Das enttäuschte Volk forderte deshalb beim nächsten Kriegsfalle bessere Garantien als leere Versprechen. Man forderte und erhielt besondere selbstgewählte Staatsbeamte, um die Schuldner gegen jene furchtbare Gewalt, welche das nexum den Gläubigern verlieh, persönlich zu schützen. Zu diesem Zwecke war die Person jenes Beamten unverletzlich und sein Veto genügte, jeden wie immer gearteten Akt der Verwaltung oder Rechtsvollstreckung aufzuhalten. Buchseite 333 So entstand Amt und Würde der Volkstribunen, der tribuni plebis. Und weil die Hilferufe der bedrängten Schuldner nach Intervention des Tribunen so häufig gewesen sein mögen, wie der Ruf nach dem Arzte bei grossen Epidemien, so wurde die Zahl der Volkstribunen bald von zwei auf zehn erhöht. Und weiter forderten und erhielten die Plebejer zwei Volksaedilen (aediles plebis), die den Tribunen als Gehülfen zur Seite standen und besonders den Marktverkehr zu überwachen und dem Treiben der Getreide-Wucherer entgegenzutreten hatten. Ferner forderte der Mittelstand zur Abstellung der richterlichen Willkür ein geschriebenes Recht, in dem seine Wünsche über Kredit- und Exekutionsrecht in unzweideutiger Weise Ausdruck finden sollten. Zu diesem Zwecke wurde im Jahre 451 v. Chr. eine Kommission von zehn Männern (Decemviri) erwählt, die nur aus Patriziern bestand, die Geschäfte des Staates übernahm und beauftragt war, ein allgemeines Gesetzbuch auszuarbeiten und zu erlassen. Als ihre auf zehn Tafeln eingegrabenen Gesetzesbestimmungen dem Volke und dessen Wünschen nicht entsprachen, wurden im folgenden Jahre 450 v. Chr. noch einmal Decemvirn ernannt, denen diesmal drei Plebejer angehörten. Aber auch diese Kommission brachte nur ein Kompromiss zu Stande. Das im Jahre 450 v. Chr. abgeschlossene XII Tafelgesetz behielt das nexum bei und führte nur ein Zins-Maximum von 8 1⁄3% mit der Bestimmung ein, dass jede diese Grenze überschreitende Zinsforderung als Wucher mit der vierfachen Summe bestraft werde. Das römische Bauernvolk sah sich deshalb auch in seiner gemischten Zehner-Kommission getäuscht und jagte sie bei erster Gelegenheit aus dem Amte.

§ 8. Um der Unzufriedenheit der Masse des Volkes weitere Konzessionen zu machen, kam im Jahre 317 v. Chr. Buchseite 334 ein Gesetz zu Stande, welches das Zinsmaximum auf 4 1⁄6% ermässigte. Aber die Bauern wollten nicht bei den unklaren Konzessionen stehen bleiben. Ihr Ziel war die Beseitigung des nexum. Und weil hier, unter der geltenden servianischen Verfassung, die Senatoren und Kapitalisten ganz ausserordentlichen Widerstand entgegenzusetzen wussten, ging das Streben des Volkes gleichzeitig darauf aus, den bestehenden weitgehenden Einfluss seiner Gläubiger auf Gesetzgebung und Rechtsprechung möglichst zu vernichten.

Schon während des Latinerkrieges (340 bis 338 v. Chr.) ist es gelungen, das Bestätigungsrecht des Senates für die Beschlüsse und Wahlen des Volkes aufzuheben. Zum vorläufigen Abschlusse aber kam diese urwüchsige Mittelstandsgesetzgebung erst in den Roms Existenz auf das äusserste bedrohenden letzten Samniter-Kriegen (326 bis 275 v. Chr.). Die lex Poetelia Papiria von 326 v. Chr. hebt die Schuldknechtschaft auf. Niemand konnte fortan Schulden halber seine persönliche Freiheit verlieren. Die lex Genucia von 303 v. Chr. verbot das Zinsnehmen überhaupt. Die Zinsen, welche gezahlt waren, wurden als bereits erfolgte Abzahlung dem Schuldner gut geschrieben. Das valerische Gesetz von 300 v. Chr. hat den patrizischen Richtern die Entscheidung über Leib und Leben der römischen Bürger genommen und einem Volksgerichte überwiesen. Das Hortensische Gesetz vom Jahre 287 v. Chr. bestimmte endlich, dass die Beschlüsse der Volksversammlung (Plebiscite) für den ganzen Staat bindend sein sollten.

Der gesetzgeberische Einfluss der Patrizier und Ritter, denen die servianische Verfassung die absolute Stimmenmehrheit in den Centuriats-Komitien zugeteilt hatte, war damit formell beseitigt. Der römische Mittelstand schien der gesetzgebende Faktor des Staates geworden zu sein. Buchseite 335 Und doch waren gerade von jetzt an die Tage des freien Bauernstandes gezählt. Der Weg aber, welcher anderen Faktoren gestattete, die römische Entwickelung jetzt noch zu diesem Ende zu führen, beginnt mit der freien Verschuldung und freien Veräusserung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes.

§ 9. Schon die servianische Verfassung hat den privaten Ackerbesitz durch eine juristische Fiction zur beliebig veräusserlichen und beliebig verpfändbaren Ware gemacht. Ein Teil der freien Bauernschaft in der unmittelbaren Nähe der römischen Stadtmauern mag seinen Ackerbesitz zu guten Preisen losgeschlagen haben, um anderwärts, vielleicht als Client, sein Glück zu versuchen. In der grossen Mehrzahl der Fälle aber hat gewiss die unheilvolle Macht des nexum die Bauern von ihrem ererbten Besitze verjagt und in Schuldsklaven auf den Besitzungen ihrer Gläubiger verwandelt. Da die senatorischen Familien von Anfang an das ausschliessliche Recht der Occupation von Staatsländereien für sich in Anspruch genommen zu haben scheinen, kam das verarmte Volk in eine doppelt missliche Lage: zu den Schulden und zum Verluste seiner Habe trat die Unmöglichkeit, neue Aecker billig zu erwerben. Und deshalb ist früh schon in der römischen Geschichte mit dem Rufe nach Schuldentlastung auch der Ruf nach Antheil an den Staatsländereien laut geworden. Die sogenannte licinisch-sextische Gesetzgebung vom Jahre 376 v. Chr. (leges Liciniae Sextiae) hat dieser Forderung Rechnung getragen. Den Schuldnern wurde gestattet, die bezahlten Zinsen vom Kapitale abzuziehen mit der Verpflichtung, den Rest binnen drei Jahren in drei Raten zu bezahlen. Und ferner wurde bestimmt, dass Niemand mehr als 500 Morgen Staatsland in Besitz haben, darauf nicht mehr als 100 Stück Grossvieh Buchseite 336 oder 500 Stück Kleinvieh halten dürfe und unter seinen Knechten einen bestimmten Teil freier Leute beschäftigen müsse.

Die hier vorgesehene Schuldentlastung konnte schon ihrem Wortlaute nach nur eine einmalige sein und deshalb nur eine vorübergehende Wirkung haben. Die anderen Bestimmungen, besonders über das Grundbesitz-Maximum, scheinen kaum eine konsequente Anwendung erfahren zu haben. Wohl aber ist nicht zu verkennen, dass von jetzt an mit einer gewissen Liberalität aus den neuerworbenen Gebieten Aecker an die römischen Bürger abgegeben wurden. C. Flaminius bringt 232 v. Chr. das Gebiet der senonischen Gallier zur Aufteilung. Der latinischen Meeresküste entlang ziehen sich schon vorher römische Bürger-Colonien, die in bestimmter Verbindung mit Rom stehen, während die sogenannten latinischen Kolonien die Eroberungen in Etrurien und den Apenninen sichern mussten. Aber damit wuchs die Entfernung zwischen den römischen Bauern und der Stadt Rom immer mehr. Ihre rechtliche und politische Zusammengehörigkeit wurde bald als eine Last empfunden, die durch ganz bestimmte Massregeln gemildert werden musste. Schon im Jahre 317 v. Chr. werden besondere Beamte (Praefecti iuri dicundo) nach den Kolonien entsendet. Im Jahre 287 v. Chr. wurde bestimmt, dass an den Markttagen (nundinae) in Rom Recht gesprochen werde, damit die Bauern bei ihren Ein- und Verkäufen in der Stadt gleichzeitig auch ihre Rechtsgeschäfte abwickeln konnten. Bis dahin waren an diesen Markttagen als Feiertagen die Gerichte geschlossen. Und im Laufe des 2. Jahrhunderts erhalten die Kolonien ihre selbstgewählten Praetores.

§ 10. Das Alles war für den freien Bauernstand unzweifelhaft eine höchst gefahrvolle Entwickelung. Die sonst so konsequente Mittelstands-Gesetzgebung der Samniter-Buchseite 337Kriege ist anscheinend ohne ernstere Bedenken an der Thatsache vorübergegangen, dass die servianische Verfassung den ursprünglich unveräusserlichen landwirtschaftlichen Grundbesitz in eine beliebig veräusserliche und beliebig verpfändbare Ware verwandelt hat. In diese Lücke der Gesetzgebung ist die Macht des Kapitals hineingewachsen und hat mit einem fortwährend sich verbreiternden Ringe von Latifundien die Stadt Rom umschlossen, um langsam aber sicher den Kern der römischen Bauernschaft aus der allmächtigen römischen Volksversammlung zu verdrängen. Mit dem Verschwinden der Bauern aus den regelmässigen römischen Volksversammlungen verschwand auch ihr politischer Einfluss in Rom. Und damit waren ihre Interessen der rechtlichen Missachtung verfallen. Die Stadt Rom aber wurde durch diesen Ring der kapitalistischen Latifundien isoliert. Da die römischen freien Gewerbetreibenden durch massenhafte Freilassung technisch überlegener griechischer Gewerbesklaven bald zu überwiegendem Teile proletarisiert waren, bestand die in Rom zurückgebliebene gesetzgebende Volksversammlung eines Tages zumeist aus verarmten Bürgern, welche durch Hunger und Geschenke gehalten wurden, der Kapitalistenpartei völlig zu willen zu sein. So hat, nach Verdrängung der Bauern aus der römischen Volksversammlung durch Verschiebung ihrer Wohnsitze nach immer grösserer Entfernung von Rom mit Hülfe des Hortensischen Gesetzes vom Jahre 287 v. Chr., das Kapital im römischen Staate die Alleinherrschaft erlangt.

Indes war jetzt nicht die Zeit, um über diese Dinge und ihre notwendigen Folgen nachzudenken. Namentlich der zweite punische Krieg (218 bis 201 v. Chr.) brachte den Staat an den Rand des Verderbens. Nur mit Einsetzung aller Kräfte ist es gelungen, den gefährlichen Gegner Buchseite 338 in der Schlacht bei Zama (202 v. Chr.) endlich zu überwinden und mit reicher Siegesbeute nach der Heimat zurückzukehren. Schon mit der bei der Eroberung von Tarent (272 v. Chr.) gewonnenen Beute konnte Rom im Jahre 269 v. Chr. die Silberprägung beginnen. Im Jahre 207 v. Chr. folgte die Einführung der Goldwährung. Um das Jahr 200 v. Chr. brachten die Friedensverträge mit Karthago (202 v. Chr.), mit Philipp von Makedonien (197 v. Chr.) und mit Antiochus III. von Syrien (190 v. Chr.) 115 Millionen Mark Kriegsentschädigung nach Rom. Im Jahre 168 v. Chr. wird die Erorberung der Mittelmeer-Länder in der Hauptsache vollendet. Rom ist ein Weltreich geworden. Unter so viel Siegesjubel wurde die Frage nach der Erhaltung des Bauernstandes vergessen. Wer seinen Hof verloren hatte, konnte jetzt überdies in friedlichen Zeiten leicht Arbeit finden. Denn überall wurden mit den erbeuteten Schätzen auf Staatskosten grosse Bauten aufgeführt. Die allgemeine Konsumkraft des Volkes ist in dieser Zeit gewiss gestiegen. Vor Allem ist aber jetzt die Zeit, wo das römische Grosskapital beginnt, seine gewonnene Herrschaftsposition in schamlosester Weise auszunützen.

§ 11. Die Staatsdomänen (ager publicus) auf italischem Boden werden mit thunlichster Eile occupiert. Um die gesetzliche Abgabe an den Staat von 1⁄10 der Halmfrucht und 1⁄5 der Baumfrucht kümmert man sich wenig. Und wo Grundstücke im Besitze unterworfener Volksgenossen oder auch römischer Bauern dieser Latifundienbildung im Wege liegen, da werden sie entweder aufgekauft mit Zustimmung des Besitzers, nachdem derselbe der fortgesetzten schweren Schädigungen durch die grossen Viehherden des Nachbarn müde geworden, oder sie werden gewaltsam annektiert. Während die römischen Bauern vor dem Feinde die Siege für das Vaterland erkämpfen, werden ihre zurückgebliebenen Buchseite 339 Angehörigen von Haus und Hof verjagt. Bis der Krieger nach Friedensschluss in die Heimat zurückkehrt, sind Weib und Kind im Elend verdorben und gestorben. So haben die römischen Grosskapitalisten mit der unüberwindlichen römischen Bauernschaft auf italischem Boden aufgeräumt, die noch in den furchtbaren Kriegen gegen Hannibal (218 bis 201 v. Chr.) jährlich 70'000 Mann in’s Feld stellen konnte. Kaum 60 Jahre später findet Tiberius Gracchus in ganz Etrurien fast nur mehr Viehherden und Sklaven aus Barbaren-Ländern. — Wenn aber schon auf italischem Boden so frech Alles zusammengeraubt wurde, dann kannte die Unersättlichkeit des Kapitals in den überseeischen Provinzen natürlich noch weniger eine Grenze. Latifundien wurden an Latifundien gereiht und mit Sklaven besetzt, die früher hauptsächlich das nexum und die Kriege, jetzt die Kriege, die Sklavenmärkte und der Menschenraub lieferten. Auf dem berühmten Sklavenmarkte der Insel Delos wurden Morgens bis zu 10'000 Sklaven aufgetrieben, um bis zum Abende leicht verkauft zu sein. Und als die Kriege nicht mehr genug Sklavenmaterial lieferten, erlangte unter dem stillschweigenden Einverständnisse der römischen Kapitalisten der Menschenraub durch die Piraten eine grossartige, staatsähnliche Organisation. Auf Sizilien wurden von den römischen Herren so viel freie Bürger gewaltsam in die Reihen ihrer Sklaven eingestellt, dass die Klage darüber bis nach Rom drang und ein besonderer Gerichtshof zur Untersuchung dieser Verhältnisse eingesetzt wurde. Als aber dieses Gericht binnen kurzer Zeit bei 800 gewaltsam als Sklaven eingefangenen Freien die Fesseln lösen musste, wurde seine Thätigkeit von Rom aus unterdrückt. Um das Jahr 100 v. Chr. berichtet der König von Bithynien nach Rom: er sei ausser Stande, den geforderten Zuzug von Hilfstruppen zu leisten, weil die römischen Kapitalisten alle waffenfähige Mannschaft in die Sklaverei weggeführt haben.

Buchseite 340 So wuchs natürlich mit der Grösse der Latifundien auch die Zahl der Sklaven. Während nach der Ueberlieferung der erste römische König Romulus nur zwei Morgen Ackerland als volles Eigentum an jeden Bürger verteilt haben soll, und noch zur Zeit der servianischen Verfassung unter den 188 Centurien, in welche die römischen Grundbesitzer eingeteilt wurden, 80 Centurien Vollhufner mit fünf Hektaren Grundbesitz gezählt werden, waren gegen Ende des 2. Jahrhunderts v. Chr. auf der leontinischen Feldmark nur 84 Besitzer mit durchschnittlich 100'000 Hektaren urbaren Landes. Aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. wird von dem Freigelassenen G. Caecilius berichtet, dass er auf seinen Besitzungen 4116 Sklaven mit 3600 Joch Ochsen und 257'000 Stück sonstigen Viehes hinterlassen habe. An dem Sklaven-Aufstande auf Sizilien im Jahre 104 v. Chr. sollen 70'000 Sklaven beteiligt gewesen sein.

Endlich verschärfte sich mit der Zahl der Sklaven in der Hand der einzelnen Herren auch die rücksichtslose Ausbeutung derselben. Nach den ältesten Ueberlieferungen, welche auf einen Sklaven drei Herren zählten, hatte der römische Sklave rechtlich und thatsächlich die gleiche Stellung wie der Haussohn. Beide gehörten zur Familie. Und noch des älteren Cato Frau hat in der ersten Hälfte des 2. Jahrhunderts v. Chr. als Vertreterin der guten alten Sitten Sklavenkinder an der eigenen Brust gestillt, um ihre Zuneigung für die Herrenfamilie zu gewinnen. Als aber die Römer auf Sizilien die punischen Plantagen-Wirtschaften übernahmen, behielten sie auch das System der strenge bewachten und mit Ketten gefesselten Ackersklaven bei, welche die Nächte in unterirdischen Zwingern verbringen mussten und mit dem stimulus, dem Stachelstocke des Treibers, dem Ackerstiere gleich, zu rascherem Tempo bei der Arbeit angetrieben wurden. Dies System übertrugen die Römer sogar noch auf italischen Boden.

Buchseite 341 § 12. Wohl von allem Anfange an haben diese Latifundien die Viehhaltung dem Getreidebaue vorgezogen. Das bezeugen schon die vielen Verurteilungen der grossen Herdenbesitzer (pecuarii) wegen Schädigung der Bauern, welche die römischen Annalen erwähnen. Getreide wurde nur so viel gebaut, als zur Deckung des eigenen Bedarfes nötig war. Und höchstens innerhalb der grösseren Nähe der Stadt rentierte es sich noch, Getreide für den Markt zu produzieren, obwohl schon in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts v. Chr. sowohl die Aedilen als auch Private gelegentlich zur Linderung der durch den zweiten punischen Krieg bewirkten Not Getreide zu billigeren Preisen und ab und zu auch umsonst an das Volk abgegeben haben, was naturgemäss den Getreidemarkt unsicher machen musste. Mit der Vernichtung des römischen Getreidebauern durch die fortschreitende Ausdehnung der Latifundien hat deshalb schon im Laufe des 3. Jahrhunderts die Verdrängung des Getreidebaues durch Viehwirtschaft, Oel- und Weinbau begonnen, um nach dem Anfalle Siziliens an Rom, unter der Einwirkung des reichen sizilianischen Getreide-Zehents in erschreckend kurzer Zeit so vollständig durchgeführt zu werden, dass Rom aufgehört hat, sich mit auf italischem Boden gewachsenem Getreide zu versorgen.

Aber auch Sizilien ist nicht lange die römische Kornkammer geblieben. Es mussten ja auch Sardinien, Spanien und Afrika ihren Getreidezehent nach Rom schicken. Und da jede anderweitige Getreideausfuhr aus den Provinzen verboten war, strömten immer grössere Getreidemassen in Rom zusammen, so dass bei einem Durchschnittspreise auf dem freien Markte von 107 bis 133 Mk. pro Tonne Weizen der Preis für die staatlichen Getreideabgaben im Laufe des 2. Jahrhunderts auf 42 Mk. 84 Pf. herabgesetzt und sogar mit 5 Mk. 66 Pf. pro Tonne beantragt werden konnte. Buchseite 342 So war denn auf Sizilien der Weizen bald beinahe unverkäuflich, bald bei vorübergehender Knappheit in Folge spekulativer Preistreiberei auf 535 Mk. 50 Pf. pro Tonne gestiegen. Der Getreidebau hatte damit für Sizilien aufgehört, eine einigermassen sichere Einnahme zu bilden. So ging man auch auf Sizilien im Laufe des 2. Jahrhunderts vom Getreidebaue zur Viehzucht und zwar hauptsächlich zur Pferdezucht über. Die Kornkammer Roms wanderte weiter nach Spanien und Afrika und später nach Aegypten und dem Pontus. Die Bevölkerung Roms wurde aus immer grösseren Entfernungen mit Brotgetreide versorgt.

Neben dieser rein landwirtschaftlichen Produktion hatten die Latifundien hauptsächlich noch Sandsteingruben, Ziegelwerke, Filzfabriken, Töpfereien und in günstigen Fällen auch bergmännische Betriebe. Ebenso war die Deckung des eigenen Bedarfes an den einfacheren gewerblichen Produkten durch Eigenproduktion früh schon Sitte geworden.

§ 13. Aber warum haben die römischen Kapitalisten die Latifundienwirtschaft mit Sklavenbetrieb mit so unerbittlicher Energie zu solch unheilvoller Ausdehnung gebracht? Der Landhunger, der zur ältesten Zeit schon den Römern so sehr eigen war, kann für diese so äusserst gierige Ausbildung der Latifundien unmöglich zu einer Zeit noch als zureichende Erklärung dienen, in der die geldwirtschaftliche Entwickelung bereits zur reinen Goldwährung vorgeschritten war. Aber auch die Gewinne, die im Laufe des 2. Jahrhunderts aus dem landwirtschaftlichen Grossbetriebe gezogen wurden, können nicht das wahre Motiv dieser furchtbaren Umgestaltungen sein. Denn selbst die berühmtesten Muster-Landwirte dieser Zeit sind als Landwirte nicht mehr wirklich reich geworden. Die Gefahren und Unannehmlichkeiten, welche mit den Sklaven-Aufständen verbunden waren, müssen gelegentlich die Erträge einer Reihe guter Jahre binnen kurzer Zeit verschlungen haben. Buchseite 343 Dennoch hingen die römischen Grosskapitalisten, wie besonders die Geschichte der Gracchen zeigt, mit einer Zähigkeit und mit einer Leidenschaft an ihren Latifundien, die selbst vor dem Morde ihrer nächsten Verwandten mit den berühmtesten Namen nicht zurückschreckte, wenn es galt, die zusammengeraubten Aecker zu verteidigen. Warum? Die Antwort auf diese Frage liegt auf dem Gebiete der Entstehung des römischen Grosskapitals und deshalb auf dem Gebiete der Ausbeutung der eroberten Völker und Länder durch die römischen Kapitalisten.

War schon von Anfang an die occupatio bellica der Grundbegriff des römischen Eigentumserwerbes, und suchte man deshalb selbst auf italischem Boden alles zusammenzurauben, was irgendwo noch nicht in festen, kapitalkräftigen Händen war, so galt für die eroberten Länder, Provinzen und Völker glattweg die Auffassung, dass sie die Kriegsbeute des römischen Volkes seien. Kaum war deshalb im Jahre 168 v. Chr. die Eroberung der Mittelmeerländer in der Hauptsache vollendet, als auch schon durch ein besonderes Gesetz vom Jahre 167 v. Chr. die Besteuerung der römischen Bürger aufgehoben und alle Steuern den Provinzen aufgebürdet wurden. Aber damit waren die römischen Bürger nur entlastet. Um sich auch zu bereichern, dazu waren 3 Wege gegeben: entweder als Statthalter in die Provinzen zu gehen, oder als Steuerpächter die Einkünfte der Provinzen zu pachten, oder als römischer Kaufmann und Geldverleiher in den Provinzen zu arbeiten.

§ 14. Um als Statthalter in eine Provinz zu gehen, musste man vorher eine der höchsten Staatswürden in Rom als Konsul oder Prätor erlangt haben. Diese höchsten Würden hatten ihre amtlichen Vorstufen wie das Censoren- und Aedilenamt u.s.w. Alle diese Aemter wurden durch Wahl der römischen Volksversammlung besetzt. Und geBuchseite 344wählt wurde, wer den Wählern die grösseren Geschenke machte. Hierzu waren schon seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. Getreidespenden ganz besonders beliebt. Wer aber grössere Mengen Getreides für diesen Zweck zur Verfügung haben wollte, durfte als Regel nicht an Kaufen auf dem römischen Markte denken. Denn dadurch wäre fast unvermeidlich eine Preissteigerung bewirkt worden, was nicht nur die Baarausgaben in’s Ungemessene gesteigert hätte, sondern obendrein anstatt der Zuneigung den Zorn des Volkes erwecken musste. Jeder Bewerber um höhere Staatsämter war deshalb darauf angewiesen, Latifundien mit Sklaven zu besitzen, um selbst das Getreide zu bauen, mit dem er seine Wahlstimmen zu kaufen versuchte.

Neben den Getreidespenden waren die römischen Wähler bald auch die Zuwendung von Geld und Spielen gewohnt, die wieder viel Geld kosteten. Dieses Geld wurde, soweit der Vorrat reichte, aus der eigenen Tasche genommen. War aber die Konkurrenz der Bewerber gross, dann mussten von den Wahlgesellschaften (sodalicia) bei den römischen Bankiers noch Wahlanleihen aufgenommen werden, die gelegentlich wie z. B. am 15. Juli des Jahres 54 v. Chr. — den römischen Geldmarkt so stark in Anspruch nahmen, das der Zinsfuss plötzlich von 4 auf 8% stieg. Diese Anleihen mussten natürlich sichergestellt werden. Und die für grössere Beträge einzig gangbare Sicherstellung war zuletzt die Hypothek auf Grundbesitz. So hatten also die üblichen Spiele, Getreide- und Geldspenden bei der Bewerbung um die höheren und höchsten Staatsämter gleich sehr zur Voraussetzung den Besitz von Latifundien mit Sklaven.

Der dadurch stark verschuldete Konsul oder Prätor zog dann nach Beendigung seines Amtsjahres als Statthalter in eine Provinz, in der er sich als Besitzer, als possessor einer Staatsdomäne fühlte, auf welcher er der kurz bemessenen Buchseite 345 Amtsdauer wegen Raubbau treiben musste. Die ungeheueren Summen, die er für Wahlbestechungen ausgegeben hatte, betrachtete er als Anlagekapital. Um diesen Betrag binnen kurzem mit Gewinn herauszuwirtschaften, konnte der Einzelne kaum enthaltsam sein. Der Statthalter verfügte völlig eigenmächtig über die Steuerkraft der Provinz, namentlich über die Kopfsteuer, und erlaubte sich auch sonst alle möglichen Erpressungen. Typisch für diese Art von Berufsausübung ist bekanntlich die Laufbahn des Verres. Nachdem er im Bürgerkriege 82 v. Chr. die Kriegskasse unterschlagen und durch Uebergang zur sullanischen Partei sich Straflosigkeit erwirkt hatte, begann er als quaestor seine Laufbahn. Als solcher hat er Erbschleichereien, Diebstahl, Unzucht, Raub- und Gewaltthat in allen Variationen verübt. Mit seinen derart zusammengescharrten Schätzen wusste er nicht nur einen Prozess wegen Erpressung abzuwenden, sondern sich auch die Prätur zu erwerben. Als Stadtprätor sprach er Recht, je nachdem man ihn oder seine Geliebte bezahlt hatte. Dann erhielt er die Verwaltung der reichen Provinz Sicilien. Und hier hat er als Statthalter so gehaust, dass die Verlesung des von Cicero gegen ihn beigebrachten Beweismaterials 9 Tage ihn Anspruch nahm. Darin konnte nachgerechnet werden, dass er in einem Jahre die Provinz um 7 Millionen Mark ärmer gemacht habe. Nicht nur Wohlhabende hat er gebrandschatzt, er hat auch die Landwirte so ausgeraubt, dass viele von ihnen die Ackerbestellung aufgaben, weil unter diesem Raubsystem der Acker doch nichts einbrachte.

Und so allgemein verbreitet war diese Art der Ausplünderung der Provinzen, dass selbst der „ehrenwerte“ Brutus in Asien sich der schändlichsten Volksausbeutung schuldig machte, und der Philosoph Seneca, der so schön von Tugend und Menschenwürde zu schreiben wusste, in Britannien den schamlosesten Wucherer spielte.

Buchseite 346 § 15. Um als römischer Steuerpächter, publicanus genannt, an der Verpachtung der Steuern, Zölle, Abgaben, Bergwerke u.s.w. teilnehmen zu können, musste Kaution gestellt werden. Diese hohen Kautionsbeträge konnten unmöglich aus barem Gelde bestehen. Wertpapiere und Wechsel in unserem Sinne sind bei der Hast, welche die römische Wirtschaftsentwicklung auszeichnet, nicht zur Ausbildung gekommen. Deshalb war der römische Kapitalismus hier gewissermassen in der Hülse der auf der Basis des Grundbesitzes organisierten Naturalwirtschaft stecken geblieben. Die der Staatskasse zu gewährenden Sicherstellungen mussten in der Hauptsache in Grundbesitz geleistet werden. Diese Realkaution wurde ferner auch um deswillen bevorzugt, weil ein wesentlicher Teil der Provinzialsteuern in natura entrichtet wurde. Also mussten auch die römischen Steuerpächter nach Latifundien mit Sklavenarbeit trachten.

Hatte der Einzelne bei der öffentlichen Vergebung der Staatsgefälle den Zuschlag erhalten, so ging er hinaus in seine Provinz, um die Steuererhebung in einer so gewissenlosen Weise geschäftsmässig auszubeuten, dass jeder Einheimische, der sich irgendwie daran beteiligte, unter seinen Landsleuten für ehrlos galt. Sobald die an sich schon hoch gegriffenen Gefälle nicht pünktlichst entrichtet wurden, kamen wucherische Verzugszinsen in Anwendung, für deren Begleichung die publicani das Vermögen ebensowenig wie die Menschen schonten. Suchte aber der Steuerzahler dieser Gefahr dadurch zu entrinnen, dass er den betreffenden Betrag als Kredit bei einem Geldleiher flüssig machte, so kam er aus dem Regen in die Traufe. Denn in den Provinzen galt dem römischen Geldverleiher das nexum, das durch die Gesetzgebung der Samniterkriege nur für die römischen Bürger und durch das Gesetz von 193 v. Chr. nur für die italischen Bundesgenossen aufgehoben wurde. Buchseite 347 So war es denn möglich, dass in ungünstigen Jahren die römischen Steuerpächter und Kaufleute fast die ganze wehrfähige Mannschaft eines Landes als Schuldsklaven wegführen konnten, wie der oben erwähnte Bericht des Königs von Bithynien bestätigt.

Fast scheint es, als ob man planmässig darauf ausgegangen sei, die Bevölkerung der unterjochten Länder durch rücksichtslose Ausbeutung zum Aeussersten zu treiben, um dann entweder — wie bei den Juden — das ganze Volk mit seinem Vermögen als Kriegsbeute wegzuschleppen, oder durch Kriegskontributionen beinahe das Gleiche zu vollziehen.

Besonders charakteristisch war die ausgiebige Verwendung der Machtmittel des römischen Staates zur Realisierung der privaten Geschäftsgewinne der römischen Kapitalisten: Pompejus hatte dem kappadozischen Prinzen Ariobarzanes grosse Darlehne gemacht. Wollte sein Client nicht weiter zahlen, so drohte Pompejus: er werde baldigt selbst dorthin kommen und gegen die Parther ziehen, und das half. Gegen denselben Fürsten liess Cicero während seiner Statthalterschaft von Cilicien militärisch einschreiten, um seinem Freunde M. Junius Brutus zu seinem Gelde zu verhelfen. Als die Salaminier (auf Cypern) in Rom ein Anlehen machen wollten, was das Gabinische Gesetz verbot, liess ihnen Brutus durch seine Agenten die Summe zusagen, allerdings nur für die Kleinigkeit von 48% Zinsen. Dafür setzte Brutus ein Gesetz durch, welches die Klausel des hindernden Gesetzes aufhob. Bald aber ging dem edlen Brutus die Zinszahlung nicht flott genug ein, und der ihm befreundete Statthalter Appius half ihm mittelst Dragonade die Zinsen eintreiben. Zum Glück für die Salaminier begann bald darauf die Statthalterschaft Ciceros, und dieser besass doch beinahe ebensoviel Ehrenhaftigkeit wie FreundBuchseite 348schaft gegen Brutus; er sistierte das Verfahren wenigstens zeitweise.

So kam denn gelegentlich der Hass der unterdrückten Völker gegen ihre römischen Ausbeuter in blutiger Weise zum Ausbruche. Im Mithridatischen Kriege sollen im Jahre 88 v. Chr. an einem Tage mit Hülfe der kleinasiatischen Griechen 80'000, und im Jahre 61 v. Chr. in Britannien 70'000 Römer erschlagen worden sein. Als dann Sulla im Jahre 84 v. Chr. Kleinasien eine Kriegssteuer von 102 Millionen Mark auferlegte, die von römischen Kapitalisten vorgestrekt wurden, weil das Volk nicht selbst bezahlen konnte, da war binnen 14 Jahren die Schuldsumme auf das Sechsfache gewachsen, so dass die Gemeinden ihre öffentlichen Gebäude, die Eltern ihre Kinder verkaufen mussten, um den unerbittlichen Gläubigern gerecht zu werden. Griechischen Städten haben im gleichen Jahre zur Bezahlung der ihnen auferlegten Kriegssteuer römische Bankiers ein grösseres Darlehen gewährt zu einem Zinsfusse von 48% — „weil sonst Niemand leihen wollte.“

Solch einträgliche Geschäfte konnte mit Hülfe seiner Freunde nur machen, wer reich war. Wer aber reich werden wollte, der musste vor allem bestrebt sein, Latifundien mit Sklaven zu erwerben, ohne welche die Anteilnahme an den besten Geschäften unmöglich war. So kam es, dass im republikanischen Rom nicht nur jeder Bewerber um die höchsten Staatsämter, jeder Steuerpächter und jeder reiche Kaufmann, sondern auch jeder Parvenu mit um so grösserer Gier nach Grundbesitz trachtete, je reichlicher die Geldgewinne aus dem kapitalistischen Erwerbe flossen, und dass dieselbe Klasse von Personen im kaiserlichen Rom einen grossen Teil ihrer Latifundien mit Sklaven wie wertlose Sachen aufgelassen hat in demselben Augenblicke, wo durch die kaiserliche Rechtsordnung das bisher übliche Ausbeutungs-System der Provinzen durchschnitten wurde.

Buchseite 349 § 16. Indessen ist so viel gewiss: dieses Räubergewerbe der römischen Kapitalisten hatte die völlige Proletarisierung der gesetzgebenden römischen Volksversammlung zur unerlässlichen Voraussetzung. Als durch die licinisch-sextische Gesetzgebung vom Jahre 376 v. Chr. das Monopol der senatorischen Familien auf die Staatsdomänen gebrochen werden sollte zu Gunsten einer liberalen Verteilung der eroberten Ländereien an die römischen Bürger, bestand der Kern der römischen Volksversammlung noch aus altrömischen Bauern. Und diese hatten ein Interesse nicht nur an den gemeinsamen Koloniengründungen, sondern auch an den Viritanassignationen zu quiritarischem Eigentum. Denn beide boten Gelegenheit, die überzähligen Söhne mit geringen Kosten als Landwirte zu verselbständigen. Als aber dann durch den immer mehr sich verbreiternden Latifundiengürtel der Grosskapitalisten um die Stadt Rom herum die freien Bauern aus der römischen Volksversammlung verdrängt wurden, und die allein zurückgebliebene hauptstädtische Bevölkerung rasch verarmt und auf das Gnadenbrot der Reichen angewiesen war, da stand nach dem unausbleiblichen Fiasko der Gracchischen Bewegung im Jahre 121 v. Chr. niemand in den Reihen der gesetzgebenden Volksversammlung, der nicht Kapitalist gewesen wäre oder von kapitalistischem Brote gelebt hätte. Und deshalb kam damals die Aufhebung der Veräusserungsverbote für das Land der gracchischen Bauerngründungen, wie für das ungeteilte Gemeindeland zur Annahme. Wenn das römische Volk im Jahre 118 v. Chr. bestimmte, dass fortan die allgemeinen Landesverteilungen an die römischen Bürger aufhören sollten, um die eroberten Feldmarken ganz der Occupation durch die Kapitalisten zuzuführen, mit dem charakteristischen Zusatze, dass die Occupationsgebühren für diese Ländereien unter die bedürftigen römischen Bürger Buchseite 350 verteilt werden sollten, so war das nur die gesetzliche Sanktion einer bereits allgemein eingebürgerten Sitte. Die an ein müh- und arbeitsloses Dasein gewöhnten Proletarierbürger hatten schon vorher immer das durch Viritanassignationen ihnen zugefallene Land an den nächsten kauflustigen Kapitalisten um billigen Preis verkauft. Die Lust, im Schweisse ihres Angesichtes als Bauern zu leben, war ihnen längst abhanden gekommen. Als aber im Jahre 111 v. Chr. ein Gesetz zur Annahme kam, welches das von Bürgern in Besitz genommene Gemeindeland in abgabenfreies Privateigentum der augenblicklichen Besitzer verwandelte, da handelte es sich gewiss weniger um einen Willensausdruck des besitzlosen Proletariates, als vielmehr um einen gesetzmässigen Ausdruck für die unumschränkte Herrschergewalt, welche das Kapital in Rom erlangt hatte.

§ 17. Was waren die Folgen dieser Alleinherrschaft des Kapitalismus in Rom? Der alte unabhängige Mittelstand wurde vernichtet, und Reichtum und Armut sind in die Thore der ewigen Stadt Rom eingezogen. Die servianische Verfassung schätzt aus der Gesamtzahl von 193 Centurien nach den 18 Centurien der Wohlhabenden noch 80 Centurien Vollhufener mit einer Vermögensgrenze nach unten im Werte von 7000 Mark. Im Jahre 104 v. Chr. konnte der Tribun Philippus in öffentlicher Rede erklären, dass es in Rom nicht mehr 2000 Personen gebe, welche ein Vermögen hätten. Diese Verarmung des Volkes durch Bereicherung der oberen Zweitausend hat sich anscheinend in erschreckend kurzer Zeit vollzogen. Als um das Jahr 200 v. Chr. die Gesandten Karthagos von Rom nach ihrer Heimat zurückkehrten, erzählten sie spöttelnd, dass für sämtliche römische Senatoren ein einziges silbernes Tafelgeschirr ausreiche, dem sie bei ihren Einladungen überall begegnet seien. Quintilius Fabius, der Neffe des Scipio Africanus, der im Jahre 121 v. Chr. Konsul war, Buchseite 351 brachte es schon auf 1000 Pfd. Silberzeug. Und Marcus Drusus, Volkstribun von 91 v. Chr., soll 10'000 Pfd. Silberzeug besessen haben. Aemilius Paulus, der Sieger von Pydna (150 v. Chr.), hatte nur ein Vermögen von 300'000 Mark und galt deshalb nicht für einen reichen Senator. Nur 30 Jahre später wurden 684'000 Mark als ein mässiges Senatorenvermögen bezeichnet. Und um das Jahr 50 v. Chr. hinterliess Pompeius 16 Millionen, sein Freigelassener Demetrius 18 1⁄2 Millionen Mark, während Crassus, der Freund Caesars, trotz seiner ungeheuren Spenden an das Volk bei seinem Tode noch ein Vermögen von 39 Millionen Mark sein Eigen nannte.

Dieser wachsenden Anhäufung des Reichtums in den Händen der oberen Zweitausend steht die Verarmung der Massen direkt proportional zur Seite. Die servianische Verfassung hat die Dienstleistung im Heere an den Besitz eines Minimalvermögens von 770 Mark geknüpft. Im Jahre 146 v. Chr. musste dieser Minimalcensus von 770 auf 300 M. herabgesetzt und gleichzeitig die Dienstzeit verlängert werden, um noch genügend Soldaten für die Armee zu erhalten. Als aber dann die römischen Heere Niederlage auf Niederlage erlitten, hat Marius im Jahre 107 v. Chr. den Vermögenscensus für den Heeresdienst ganz aufgehoben und seine römischen Legionen aus Besitzlosen, aus Proletariern gebildet. Die Schuldgesetze mit dem Zinsverbot, welche ein starker, kerniger Mittelstand während der Samniterkriege (327 bis 275 v. Chr.) den Kapitalisten abgetrotzt hatte, waren jetzt längst in Vergessenheit geraten. Und als in der schweren wirtschaftlichen Krisis des italischen Bundesgenossenkrieges (91 bis 88 v. Chr.) A. Sempronius Asellio im Jahre 89 v. Chr. dieses niemals aufgehobene Schuldgesetz wieder zur Anwendung bringen wollte, wurde er von Gläubigern auf dem Forum erschlagen, ohne dass sich das römische Volk viel Buchseite 352 darum gekümmert hätte. Die Proletarier hatten keinen Kredit mehr in Anspruch zu nehmen, deshalb waren ihnen die Schuldgesetze gleichgültig geworden.

§ 18. Weil die grosse Masse des Volkes in Rom jetzt völlig verarmt war, war sie auf Geschenke und Bestechungen angewiesen, wenn sie nicht verhungern wollte. In grossen Wirtshäusern speisend, in armseligen Schlafstellen wohnend, fehlte dem römischen Bürgerproletariat fast jede Gelegenheit, sich auf ehrliche Weise etwas zu verdienen, nachdem die Grosskapitalisten alle Produktionsmittel an sich gerissen und überall die billigere Sklavenarbeit verwendeten. Man war deshalb namentlich bestrebt, als Client in den Dienst eines vornehmen Herrn zu kommen, aber nicht, um wie früher, dessen Felder zu bebauen, sondern um morgens schön untertänigst Aufwartung im Hause des Herrn zu machen, dann zum Forum und zum Campus Martius zu gehen, um Neuigkeiten zu erfahren und den Herrn ehrerbietigst bei seinem öffentlichen Auftreten zu begleiten. Dafür erhielt der Client als Lohn Geld und Speise. Der Herr wurde jetzt auch nicht mehr „Patronus“, sondern „Dominus“ angeredet. Das alte, mit religiösen Gebräuchen umwobene feudale Clientenverhältnis hatte die kapitalistisch – proletarische Entartungsformen angenommen.

Weil aber unmöglich alle Proletarierbürger bei den oberen Zweitausend als Clienten unterkommen konnten und ferner die regelmässigen, jährlich wiederkehrenden Wahlen die Gewinnung der stimmberechtigten Massen für Einzelne bedingten, sah man sich bereits gegen Ende des dritten Jahrhunderts veranlasst, regelmässiger zu dem Mittel privater Getreidespenden an das Volk zu greifen. Als dann Sizilien, Spanien und Afrika an Rom gefallen waren und damit den Reichen in den höchsten Staatsämtern die vollen Naturalzehnten dieser Provinzen zur Verfügung standen, ging man mit diesen Staatsmitteln Buchseite 353 sofort natürlich weit verschwenderischer um. Während vorher der Durchschnittspreis für Weizen in Rom etwa 107 bis 133 Mk. per Tonne war, wurde schon im Jahre 203 und 201 v. Chr. Staatsweizen an bedürftige römische Bürger um 27 Mk. 54 Pfg. und im Jahre 196 v. Chr. sogar um nur 13 Mk. 46 Pfg. abgegeben. Als dann Gaius Gracchus im Jahre 123 v. Chr. durch seine lex frumentaria das Recht der verarmten Bürger auf staatliche Getreidelieferung einführte, hat er wenigstens den Preis auf 42 Mk. 84 Pfg. pro Tonne hinaufgesetzt. Die Konkurrenz der Machthaber war indes schon um das Jahr 58 v. Chr. bei der kostenlosen Verteilung des staatlichen Getreides angelangt.

War so durch Getreidespenden und durch den Schmeichlerlohn der Clienten der Hunger gestillt, so war doch bei der herrschenden Arbeitslosigkeit die Langeweile damit noch nicht überwunden, die unter Umständen den Machthabern hätte gefährlich werden können. Also wurde durch Spiele das Volk kurzweilig unterhalten. Aber das waren nicht etwa sittlich veredelnde scenische Darstellungen. Nein! auch die römischen Kapitalisten spekulierten auf die niedrigen Empfindungen der Volksmassen und gaben blutige Gladiatorenkämpfe, Tierhetzen, Seeschlachten, Satiren mit Witzen gemeinster Art und Pantomimen mit Tänzerinnen im blossen Hemde. Und der Luxus bei diesen Spielen ist rasch immer mehr ausgeartet. Im Jahre 103 v. Chr. wurden zum ersten Male einige Löwen vorgeführt. Im Jahre 93 v. Chr. liess Sulla schon 100 Löwen in der Arena auftreten; Pompeius überbot diese Leistung mit 500 Löwen und ebensoviel anderen wilden Tieren aus Afrika. Zu den Gladiatorenspielen wurden ganze Fechterkasernen gehalten. Caesar lässt im Jahre 65 v. Chr. 320 Fechterpaare in silberner Rüstung auftreten und überbietet damit alle seine Mitbewerber für den nachfolgenden Buchseite 354 Wahltag. So wollte sich denn gelegentlich im ersten Jahrhundert v. Chr. niemand mehr finden, der sich für das Aedilenamt, das für diese Spiele zu sorgen hatte, persönlich reich genug hielt.

§ 19. Die rücksichtslose Latifundienbildung auf dem Lande mit Brot und Spielen für das Proletariat in der Stadt führte natürlich zur Entvölkerung des Landes und zur Uebervölkerung der Hauptstadt namentlich, in die sich alles hinein drängte. Der Rohheit der Volksspiele stand die allgemeine sittliche Verkommenheit des Volkes ebenbürtig zur Seite.

In der Ausbildung einer schamlosen Gewissenlosigkeit waren auch in Rom die Reichen vorausgegangen. Was irgend möglich war, das war von dieser Seite in Bauernlegen, Auswucherung, Erbschleicherei, Erpressen und Rauben geleistet worden. Aus der Richterbestechung hat man ein Gewerbe gemacht, und selbst der Feldherr vor dem Feinde war der Bestechung zugänglich.

Die Ehe war in der ältesten Zeit als confarreatio heilig gehalten und als unauflösbar betrachtet worden. Nach dem ersten punischen Krieg ist in Rom die erste Ehescheidung vorgekommen. Später war die Ehe selbst in den Augen der besten ihrer Zeit auf das Niveau einer nur losen gegenseitigen Verbindung herabgesunken. Der „ehrenwerte“ Cato der Jüngere zögerte nicht, auf die Bitten eines heiratslustigen Freundes diesem seine Gattin zu geben und dieselbe wieder zu heiraten, nachdem sein Freund gestorben war. Die Pest der Lustsklaven nahm so Überhand, dass ihr durch hohe Steuern gewehrt werden musste. Die geheimen nächtlichen Orgien des Bachuskult hatten so sehr sich verbreitet und waren so ausgeartet, dass bei einer Untersuchung durch den Staat 10'000 Schuldige wegen Verbrechen aller Art mit dem Tode bestraft werden mussten. Neben den Massenquartieren der verarmten SchlafstellenBuchseite 355bewohner standen die Bordelle, deren Inhaber auf die öffentliche Meinung so grossen Einfluss ausüben konnten, dass die Bewerber um die höchsten Staatsämter es gelegentlich für gut fanden, zu ihnen in Beziehung zu treten. Und die Hebammen hatten in der Fruchtabtreibung eine solche Virtuosität erlangt, dass ihre Technik selbst der modernen medizinischen Wissenschaft noch dunkel geblieben ist.

Die Masse der arm gewordenen Bürger konnte sich den Luxus einer Ehe nicht mehr leisten. Den Reichen war die Ehe eine Last, die sie wenigstens etwas hinderte, in wechselvoller Laune zu geniessen, was geschäftige Hände von der weiten Erde an Abwechslung zu bieten vermochten. Sie heirateten deshalb spät und hatten auch dann nicht Lust, durch eine grössere Kinderzahl zu einer Zersplitterung ihrer grossen Vermögen die Hand zu bieten. Es kam zu einer förmlichen Eheflucht der Bevölkerung. Die verheirateten Frauen suchten in der Ehe ihr Vermögen selbstständig zu erhalten. Die emanzipierten Frauen belagern den Marktplatz und wissen die Aufhebung von unerwünschten Gesetzesbestimmungen durchzusetzen. Die Zahl der römischen Bürger geht schon gegen Mitte des 2. Jahrhunderts zurück. Im Jahre 164 v. Chr. zählte der römische Census in Italien noch 337'000 römische Bürger über 17 Jahre. Im Jahre 141 v. Chr. waren es nur mehr 327'000 und im Jahre 135 v. Chr. nur noch 317'000!

Das also waren die Folgen der Alleinherrschaft des Kapitalismus: wachsender Reichtum und immer massloserer Luxus in der Hand der oberen Zweitausend neben völliger Verarmung der Masse des Volkes, die gezwungen ist, von den Geschenken der Reichen zu leben, entartete Clientel mit Brot und Spielen für das Volk, Entvölkerung des platten Landes, Uebervölkerung der Städte, tiefste Verderbtheit der Sitten, allgemeine Bestechlichkeit, Erbschleicherei und Unzucht, Ehescheidungen, Eheflucht, Frauenemanzipation Buchseite 356 und stetiger Rückgang der Bevölkerung. Staat und Gesellschaft mussten auf diesem Wege zu Grunde gehen, wenn nicht endlich durchgreifende Reformen in Anwendung kamen. Was geschah jetzt nach dieser Richtung im republikanischen Rom?

§ 20. Das Studium der römischen Geschichte bietet hier der nationalökonomischen Betrachtung nichts als ein Wüten gegen Symptome. Wo immer eine äussere Erscheinung der tief innerlichen Erkrankung sich ausbildete, da glaubte die oberflächliche Welt von damals auch immer eine selbständige Frage, eine selbständige Krankheit vor sich zu haben, denen gegenüber die kleinen Mittel ihrer unzureichenden Apotheke zur Anwendung kamen. Als mit dem Fortschreiten des Kapitals auch der Luxus überhand nahm, die Vernichtung der mittleren Vermögen beschleunigte und die allgemeine Corrumpiertheit steigerte, da kam es zum Erlass von Speise- und Luxusgesetzen. Gegen den allgemeinen Verfall der Sitten gefiel man sich in Deklamationen über die alten Bürgertugenden und in Klagen über den Verlust des alten senatorischen Regimentes. Die Ursache der zügellosen Ausschweifung glaubte man in dem griechischen Götterdienste entdeckt zu haben, weshalb 186 v. Chr. mit Strenge insbesondere gegen den Bachuskult vorgegangen wurde. Weil bei der Bewerbung um die höchsten Staatsämter zu immer verwerflicheren Mitteln gegriffen wurde, hat man im Jahre 180 v. Chr. die Zahl der Bewerber dadurch zu beschränken versucht, dass gesetzlich bestimmt wurde, jeder Bewerber für das Aedilenamt solle 37, für die Prätur 40, für das Konsulat 43 Jahre mindestens alt sein und 10 Jahre im Heere gedient oder doch zehn Mal zur Jahresaushebung sich gestellt haben. Der allgemeinen Eheflucht und dem so bedenklichen Rückgang der Bevölkerung gegenüber suchte man durch besondere Begünstigungen der mit Kindern gesegneten Eheleute und Buchseite 357 durch Reden über die Notwendigkeit, im Interesse des Staates die Last der Ehe zu übernehmen, entgegenzutreten. Weil mit der allgemeinen Latifundienbildung der Bauernstand verschwunden war, sollte ein Grundbesitzmaximum eingeführt werden mit Neuverteilung der occupierten Staatsländereien zu unveräusserlicher Erbpacht an die Kolonisten. Weil die Viehwirtschaft den Getreidebau fast völlig verdrängte, sollte neben dem Grundbesitzmaximum auch ein Maximum der Viehhaltung in Anwendung kommen. Weil auf den Latifundien die Sklavenarbeit die freie Arbeit ganz hatte verschwinden lassen, sollte jedermann gehalten sein, mindestens ein Drittel seiner Arbeiter aus freien Leuten zu wählen. Weil die Masse der Bürger in Rom verarmt war, keine Beschäftigung fand und nichts zu essen hatte, hat man staatliche Getreidelieferungen zu billigsten Preisen eingeführt. Und um die eventuell gefährlich werdende Langeweile des Bürgerproletariats zu verscheuchen, wurden „öffentliche Spiele“ gewährt. So hielt man im republikanischen Rom für jeden Schmerz und für jede Schwellung sein besonderes Säftchen bereit. Aber merkwürdiger Weise dachte niemand daran, einmal die Frage aufzuwerfen: ob denn in diesen Einzelproblemen nicht etwa nur die Symptome, nur die äusseren Erscheinungen einer einzigen tieferliegenden Krankheit zu erblicken seien, und ob es sich eben deshalb nicht vielmehr darum handele, all diese Einzelfragen zusammenzufassen — statt sie getrennt zu behandeln — um aus der Vereinheitlichung des Krankheitsbildes auf die eigentliche Krankheitsursache zu schliessen, die alsdann durch ein rationelles Programm von Grund aus zu beseitigen gewesen wäre? Und doch hätten solche Erwägungen gerade in Rom nicht einmal besondere Schwierigkeiten gefunden.

§ 21. Von allem Anfang an zeigt ja in der römischen Geschichte das Geldkapital sein rücksichtsloses Streben nach Alleinherrschaft. Es beginnt seine Thätigkeit als Buchseite 358 Leihkapital. Und nachdem es in den Schuldsklaven sich die Arbeitskräfte erworben, erfasst es monopolartig auch den landwirtschaftlichen Grundbesitz, um seine Schuldsklaven für sich arbeiten lassen zu können. Während auf diese Weise die Bauern aus der gesetzgebenden römischen Volksversammlung verdrängt werden, führt gleichzeitig die rentabel gewordene Freilassung griechischer Gewerbesklaven durch das Kapital zur Proletarisierung des städtischen Mittelstandes und damit zur völligen Abhängigkeit der Mehrzahl der in Rom anwesenden Bürger von den Kapitalisten. Und da in eben dieser Zeit, in welcher das Kapital so die unumschränkte Alleinherrschaft in Rom erlangt, die letzten römischen Bauernheere die Mittelmeerländer erobern, gehören diese Provinzen jetzt thatsächlich den römischen Kapitalisten, die denn auch bei rücksichtsloser Ausbeutung hier die eigentliche und fast unerschöpfliche Quelle ihres Reichtums finden. Aber weil die Hast der kapitalistischen Entwicklung in Rom in naturalwirtschaftlichen Formen stecken geblieben ist, bleibt der Besitz von Latifundien mit Sklaven die Voraussetzung der Anteilnahme an der Ausplünderung der eroberten Provinzen. Und deshalb wendet sich das römische Kapital von jetzt ab mit verdoppelter Energie gegen die Bauern, um immer neue Latifundien zu gewinnen. Weil es republikanische Verfassungsformen sind, unter denen hier der Kapitalismus seine Alleinherrschaft ausübt, werden dem hauptstädtischen Proletariat Getreide und Spiele gewährt für seine formale Sanktion der kapitalistischen Beutezüge in Italien und den Provinzen. Und das ist das eigentliche und tiefere Wesen dessen, was in dem republikanischen Rom mit dem Worte „annona“ bezeichnet wird.

Was sich von da ab an schreienden Misständen in Rom einstellt, sind in noch auffälligerer Weise alles nur Buchseite 359 Folgeerscheinungen der Alleinherrschaft des Kapitals. Die kapitalistische Latifundienbildung auf dem Lande musste selbstverständlich die Menschen in die Stadt hineindrängen. Mit dem wachsenden Reichtume und dem zunehmenden Luxus fanden sich selbstverständlich immer mehr geschäftige Leute, welche den Launen und Sinneslüsten der kapitalistischen Herrscher zu Diensten waren. Mit der fast völligen Vernichtung des redlichen Erwerbs des freien Mittelstandes durch das Grosskapital mussten selbstverständlich die unredlichen Erwerbsarten, wie Annahme von Bestechungsgeldern, Erbschleicherei u.s.w. überhand nehmen. Mit dem Herabsickern des masslosen Luxus der oberen Zweitausend in das Volk musste selbstverständlich bei gleichzeitigem Mangel eines redlichen Verdienstes die Ehegründung immer schwieriger und immer seltener werden. Eine grosse Zahl unverheirateter Leute in heiratsfähigem Alter bei Mangel an redlichem Verdienste, masslosem Luxus und Zügellosigkeit der Reichen musste selbstverständlich zur sittlichen Verderbnis des Volkes, zur Frauenemanzipation, zum Rückgang der Bevölkerung u.s.w. führen. Wer also hier reformieren und heilen wollte, der musste die eigentliche und letzte Ursache all dieser Uebelstände, nämlich die Alleinherrschaft des Kapitals beseitigen durch eine ebenso konsequente als zielbewusste Mittelstandspolitik und musste nach dieser prinzipiellen Feststellung der Kursrichtung als praktischer Politiker sich alsdann fragen: auf welchem Wege lässt sich dieses Ziel erreichen?

§ 22. Leider haben selbst die zwei bekanntesten Wirtschaftspolitiker des republikanischen Rom, die beiden Gracchen, für eine solch weitblickende Auffassung der sozialen Frage ihrer Zeit kein Verständnis gehabt. Auch sie sind ganz in den wirtschaftspolitischen Oberflächlichkeiten ihrer Zeitgenossen hängen geblieben. Von jugendlichem Idealismus getragen und von der Gabe der Rede Buchseite 360 geführt, hat der ältere der beiden Brüder Tiberius Gracchus im Jahre 134 v. Chr. als Volkstribun versucht, was jeder ruhig denkende und mehr erfahrene Mann sofort als unmöglich bezeichnen musste — nämlich mit Hülfe des verlumpten grossstädtischen Proletariats unter Wiederaufnahme der licinisch-sextischen Ackergesetze den herrschenden Grosskapitalisten einen Teil ihrer zusammengeraubten Latifundien zu entreissen, um unveräusserliche Bauernhöfe daraus zu machen. Tiberius Gracchus hätte wahrscheinlich schon das Beginnen dieses Reformplanes mit dem Leben bezahlen müssen, wenn nicht in diesem einen Fall wenigstens — zum letzten Male! — die römische Bauernschaft aus ganz Italien nach Rom zusammengeströmt wäre, um dem Ackergesetze des Tiberius Gracchus zur Annahme zu verhelfen. Aber dann eilten sie sofort nach Hause zurück, wohin die Feldarbeiten dringend riefen. Und als Tiberius Gracchus nach Ablauf seines Amtsjahres den Versuch machte, sich seine tribunicische Gewalt erneuern zu lassen, da fehlten zu seinem Schutze die römischen Bauernfäuste. Mit der kleinen Zahl seiner Anhänger wird er von der Kapitalistenpartei auf offener Strasse erschlagen. Die auf Grund seines Ackergesetzes eingesetzte Aufteilungskommission soll von 131 bis 125 v. Chr. die Zahl der waffenfähigen Bürger um 75'000 erhöht haben.

Dem jüngeren Gaius Gracchus war es vor allem um Rache für seinen Bruder an der Senatorenpartei zu thun. Auf Grund der gemachten Erfahrungen stützt er sich schon gar nicht mehr auf die weitabwesende Bauernschaft. Er sucht seinen Anhang in der Stadt Rom bei den Proletariern und bei den kapitalistischen Parvenus, die noch keine grossen Latifundien hatten. Die Proletarier versuchte er als Volkstribun (123 v. Chr.) zu gewinnen durch Zusicherung einer grösseren persönlichen Freiheit (lex Sempronia de civibus Romanis), durch Buchseite 361 Erleichterung des Kriegsdienstes (lex militaris) und durch sein lex frumentaria, wonach jeder römische Hausvater das Recht hat, monatlich 5 modien (33,03 Kilo) Weizen aus den staatlichen Magazinen gegen Zahlung von 1 Mk. 40 Pf. (also 42 Mk. 84 Pf. pro Tonne) zu fordern. Und die angehenden Kapitalisten (Ritterpartei) suchte er dadurch für sich zu gewinnen, dass er durch die lex iudiciaria die Besetzung der stehenden Gerichtshöfe (quaestiones perpetuae), die vor allem über die Erpressungen abzuurteilen hatten, den Senatoren entzog und den jüngeren, noch nicht senatorischen Kapitalisten auslieferte, indem er ferner dem Senat das Recht der Besetzung der Statthalterposten in den Provinzen nahm und endlich die reiche Provinz Asien der Ausbeutung durch die Ritterpartei auslieferte.

Soweit Gaius Gracchus damit die Senatorenpartei direkt schädigen wollte, soweit hat er sein Ziel erreicht. Namentlich durch die gesetzliche Getreideabgabe an die bedürftigen Bürger zu etwa einem Drittel des damaligen Durchschnittspreises hat er die Einflussnahme der Reichen durch private Getreidespenden auf die Volksversammlung wesentlich beschränkt und gleichzeitig die staatlichen Getreidevorräte vor einer missbräuchlichen Verwendung zu Bestechungen bewahrt. Die kurz vorher (139 bzw. 131 v. Chr.) zur Einführung gelangte geheime Abstimmung bei Volksversammlungen über Wahlen wie über Gesetze wird jetzt die Senatoren ganz besonders in der gewohnten Sicherheit ihrer Herrschaftsausübung gestört haben. Auch war es ihnen gewiss im höchsten Masse peinlich, dass durch die neuesten Gesetze die kapitalistischen Emporkömmlinge auf ihre Kosten so sehr begünstigt wurden.

Aber eine neue Grundbesitzverteilung war auf diesem Wege nicht zu erlangen, denn die kapitalistischen Parvenus hatten ein mit jedem Tage wachsendes Interesse daran, auch ihrerseits neue Latifundien zu bilden. Auf dieser Buchseite 362 Seite musste also die Begeisterung für Gracchus mit jedem Tage mehr erkalten, um bald in offene Gegnerschaft zu einem Ackergesetze umzuschlagen. Und die Proletarier hatten gerade durch ihr neues Recht auf billige Lieferung einer Getreidemenge aus staatlichen Magazinen, welche leicht den Brotbedarf von 2 Personen decken konnte, das wesentliche Interesse an einer neuen Grundbesitzverteilung verloren. Denn warum sollten sie sich draussen auf dem Lande im Schweisse ihres Angesichts ihr Brot verdienen, wenn ihnen der Staat das Getreide in der Stadt sehr billig lieferte? Als aber Gracchus zum Ersatz für die einst kolonisationslustigen römischen Bürger die italienischen Bundesgenossen für seine Kolonien heranziehen wollte, beging er in der That eine, den Interessen des römischen Plebs direkt feindliche Handlung, die zunächst für das Jahr 121 v. Chr. seine Wiederwahl zum Volkstribun unmöglich machte und bald darauf auch sein Leben seinen Todfeinden preisgab.

§ 23. In diesem Zusammenhange kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die gracchische Bewegung an ihrer prinzipiellen Unklarheit verderben musste. Sie wusste nichts von einer wahrhaft organischen Auffassung des Volkskörpers, nichts von dem tiefgehenden Unterschiede zwischen den Elementen der äusseren Erscheinung und den Elementen der Ursache und des Grundes. Auch sie nahm die Krankheitssymptome für die Krankheit selbst. Sie wusste nichts von dem organischen Wesen der sogenannten reflektorischen Symptome, welche — im Gegensatze zu den positiven Symptomen — bei einer rationellen Behandlung der Krankkeit von selbst verschwinden, ohne dass irgend welche Massregeln an ihre Erscheinung sich anlehnen. Der Brotmangel bei dem arbeitslosen hauptstädtischen Proletariat war ein solches reflektorisches Symptom, das von selbst verschwunden wäre, sobald eine rationelle Politik diese Buchseite 363 Leute mit Produktionsmitteln ausgestattet hätte, um sich selbst ihr Brot zu verdienen. Indem aber G. Gracchus auch diesen Brotmangel als selbständiges Problem behandelte und deshalb staatliche Getreidestipendien durchsetzte, konservierte er geradezu die Krankheit, welche er heilen wollte. Denn er nahm damit der Masse der Bevölkerung den natürlichen Trieb, sich selbst zu ernähren und söhnte sie mit der so ungleichen grosskapitalistischen Besitzverteilung aus, anstatt ihren Hunger als Sturmbock gegen den Kapitalistenring zu verwenden.

Wenn aber G. Gracchus bei dieser letzteren Erwägung befürchten durfte, dass seine Sturmkolonnen durch Geschenke von der feindlichen Seite leicht in Ueberläufer verwandelt werden konnten, so war eben jetzt, nach der Vernichtung des Mittelstandes, die Zeit vorbei, die auf geradem und ehrlichem Wege auf eine Wiedergesundung der sozialen Verhältnisse hoffen durfte. Bei Alleinherrschaft des Kapitals kann nur auf kapitalistischem Entwicklungswege der soziale Körper noch einmal geheilt werden, und dieser Weg ist in einer ganz bestimmten Weise vorgezeichnet. Das leichtflüssige Kapital zielt ja von Hause aus auf Konzentration und Vereinheitlichung. Zunächst haben die oberen Zweitausend die Besitzenden fast des ganzen Weltreiches expropriiert. Und jetzt kam die Zeit, in der einer unter diesen 2000 die andern 1999 für sich und seine Freunde expropriierte. Die Methode war in beiden Fällen ziemlich die gleiche. Und dieser Eine war dann endlich in der Lage, den sozialen Organismus mit neuen gesunden Mittelstandszellen systematisch auszubauen.

Wenn freilich G. Gracchus mit edlem Selbstbewusstsein öffentlich von sich erzählte, dass er seine Beutel, welche er als Quästor gefüllt mit nach Sicilien gebracht, leer wieder zurückgetragen habe, während andere selbst noch ihre Krüge, welche sie mit Wein gefüllt mitnahmen, voll Buchseite 364 Silber nach ihrer Heimat zurückschleppten, — so bezeugt er damit eigentlich nur, dass er ein viel zu naiver und viel zu anständiger und ehrlicher Mann war, um als grosser wirtschaftspolitischer Reformator zu seiner Zeit auftreten zu können. Wenn die andern ihre Weingefässe mit Silber gefüllt aus den Provinzen zurückbrachten, so hätte G. Gracchus als praktischer Reformator seine Gefässe mit Gold gefüllt zurückbringen müssen. Wenn die andern einen grossen Teil ihres Vermögens für Wahlbestechungen hingegeben haben, so musste er zu diesem Zwecke sein ganzes Vermögen und seinen ganzen Kredit erschöpfen. Und wenn die andern bestrebt waren, auf die übliche räuberische Weise 5 bis 7 Millionen zusammen zu scharren, so hätte sein Streben darauf gerichtet sein müssen, das ganze römische Weltreich mit den oberen Zweitausend in seine Gewalt zu bekommen, gleichviel mit welchen Mitteln und mit welchen Opfern an Menschenleben. Nur dann wäre er der rechte Mann gewesen für die materialistischen Entwickelungstendenzen der sinkenden Republik Rom.

§ 24. Die römische Geschichte ist bekanntlich mit eherner Konsequenz diesen logisch vorgezeichneten Weg gegangen. Und wie weit die Männer der Politik mit praktisch einschneidenden Erfolgen jetzt von dem Charakter eines politisierenden Idealisten entfernt waren, das sehen wir am besten an Crassus und Caesar.

Der aus senatorischem Geschlechte stammende M. L. Crassus war bei dem Güterverkauf der unter Marius geächteten Senatoren zur Hand, betrieb dann das Geschäft des Güterschlächters und des Landspekulanten, war Besitzer grosser Mietskasernen in Rom und wusste sein Bankgeschäft in so raffinierter Weise zu leiten, dass er sich in den Provinzen die höchsten Wucherzinsen zahlen liess, während er seinen senatorischen Freunden Geld ohne Zinsen Buchseite 365 borgte, aber allerdings mit dem Rechte beliebiger Rückforderung. Natürlich wagte keiner dieser Schuldner dem „römischen Rothschild“ einmal nicht zu Willen zu sein! Caeser übte die Bestechung der römischen Volksversammlung in so grossartigem Massstabe, dass er diesem Zwecke gleich bei seinem ersten öffentlichen Auftreten in der Wahlbewegung nicht nur sein ganzes Vermögen, sondern auch seinen ganzen Kredit opferte, der ihm von seinem Freunde Crassus gewährt worden war. Und dann gelingt es ihm wieder, binnen zwölf Monaten als Statthalter in Spanien Anno 61 v. Chr. nicht nur seine riesigen Schulden abzutragen, sondern auch noch ein Vermögen nach Rom zurückzubringen. Und dieses Prinzip der Bestechung der Volksmasse ohne Gleichen behielt Caesar bei. Als er im Jahre 46 v. Chr. seine vier Triumphe feierte, wurde das römische Volk an 22'000 Tischen bewirtet, mit prächtigen Festspielen ergötzt und ausserdem noch mit Geld und Getreide beschenkt. Dafür liess er sich dann die Diktatur auf Lebensdauer, den Titel Imperator, die Censur, das Amt des Pontifex maximus, die tribunicische Gewalt mit dem Vorschlagsrecht der Gesetze und mit der persönlichen Unverletzlichkeit und endlich auch noch die oberste richterliche Gewalt übertragen. Sein Grossneffe und Adoptivsohn Octavianus, später als Augustus erster römischer Kaiser, hat nach seinen eigenen Angaben 700 Millionen Mark „geerbt“ und damit den Gipfel des Kapitalreichtums im griechischen und römischen Altertume erreicht.

Es würde durchaus ungerecht sein, an diese Personen und Charaktere den geraden ehrlichen Massstab der Mittelstandsmoral anzulegen. Die Crassus, Caesar und Octavianus waren Grosskapitalisten in einer durchaus grosskapitalistischen Periode, mit einer natürlich grosskapitalistischen Moral, die insbesondere bei Caesar und Octavianus gepaart war mit der berechtigten Ueberzeugung, dass sie als die unzweifelBuchseite 366haft Tüchtigsten unter Allen dazu berufen seien, in die durch und durch verlotterte Gesellschaft endlich einmal Ordnung zu bringen.

§ 25. Ebenso ist es entwickelungsgeschichtlich ganz unrichtig, in den römischen Bürgerkriegen immer den Kampf der Optimaten mit der Volkspartei zu sehen. Das Volk, d. h. insbesondere die proletarisch-römische Volksversammlung, stand keineswegs nur auf der einen Seite. Sie wurde abwechselnd von beiden Seiten benutzt. Nachdem der Kapitalismus alles zu verkäuflicher Ware degradiert hatte, folgte auch das verarmte Volk demjenigen, der den höheren Preis zahlte. Die römischen Bürgerkriege waren nichts anders, als ein Kampf unter den oberen Zweitausend. Die Kühnsten der Grosskapitalisten beginnen ihre Erwerbspolitik gegen ihre bisherigen Kollegen und damit auf das ganze Reich, das man bislang als gemeinsames Ausbeutungsobjekt betrachtet hatte, zu richten. Und da diese Grossunternehmer selbstverständlich ihren Mitarbeitern glänzende Honorare zahlten, fanden sie nicht nur unter den Proletariern, sondern selbst unter den durch Luxus und Verschwendung stark verschuldeten Patriziern Helfershelfer genug, die zu jeder Schandthat auch gegen Römer bereit waren, wenn sich die Aussicht bot, sich die leeren Taschen dabei zu füllen. Es trägt deshalb nur zur Verdunkelung des eigentlichen Thatbestandes bei, die Catilinarische Verschwörung z. B. als eine speziell anarchistische Verschwörung zu isolieren. Das war nur eine der Hilfstruppen, welche die Zeitverhältnisse selbst dem kühnsten kapitalistischen Unternehmer zur Verfügung stellten, und die anscheinend den rechten Zeitpunkt zum Losschlagen nicht abwarten konnte. — Was deshalb über die Frage der Beendigung der Bürgerkriege entscheiden musste, das war nicht die Zahl der Hinrichtungen von Angehörigen des armen Volkes, das war die Zahl der geächteten Optimaten, Buchseite 367 deren Leben und Vermögen genommen wurde. Die Ermordung Caesars zeigte, dass Marius hierin im Jahre 87 v. Chr. nicht gründlich genug gearbeitet hatte. Deshalb setzt das zweite Triumvirat im Jahre 43 v. Chr. abermals 130 Senatoren und 2000 andere Grosskapitalisten auf die Proscriptionsliste. Damit war erst mit jener Optimatengesellschaft aufgeräumt, welche ihre gewohnten Jagdgründe absolut nicht aufgeben wollte. Die Expropriation der Expropriateure durch den Kühnsten und Tüchtigsten unter ihnen schien jetzt wenigstens soweit beendet zu sein, als die persönliche Sicherheit dieses Letzteren es erforderte.

Aber auch der Anfang dieses blutigen Enteignungsverfahrens mit der ganzen Hauptrichtung seines Verlaufs wird von ökonomischen Verhältnissen beherrscht. Die römischen Grosskapitalisten sind ja von Anfang an mit solcher Energie auf die völlige Ausraubung der Provinzen losgegangen, dass hier in bestimmter Zeit nichts mehr zu holen sein konnte. Und damit war der Zeitpunkt gegeben, in dem die bisherigen Genossen sich gegenseitig zerfleischten. Die historische Entwickelung ist nicht ganz bis zu diesem Punkte gediehen, denn die ebenso rücksichtslose Ausraubung der römischen Bürger hatte schon im Jahre 101 v. Chr. das Schwert des Staates den Mittelstandshänden mit konservativem Empfinden entrissen und den Besitzlosen und selbst fremden Söldnern anvertraut. Die Soldaten kämpften von jetzt ab nicht mehr um die Erhaltung der bestehenden Verhältnisse, sondern um ihre eigene, wirtschaftliche Versorgung. Der Kriegsdienst war ein Gewerbe geworden. Die Beziehungen zwischen dem Soldaten und dem Feldherrn waren jetzt gleich den Beziehungen von Erwerbsgenossen zu dem Leiter des Unternehmens. Je tüchtiger dieser Feldherr war, je grösser seine Pläne und Ziele, desto ergebener waren ihm seine Soldaten. Buchseite 368 Und so war denn auch von dieser Seite alles vorbereitet, um einen Caesar die Stufen des Thrones beschreiten zu lassen.

Bis dahin reicht der rein kapitalistische Entwickelungsprozess mit Kapitalistenmoral und Kapitalistentechnik. Erst von hier ab beginnen Caesar und sein ihm würdiger Nachfolger Augustus ihre Mission als sozialpolitische Reformatoren grössten Stiles.

§ 26. Um den Verlauf der geschichtlichen Entwickelung vor und nach Caesar in ihrem tieferen Zusammenhange richtig zu verstehen, ist es unerlässlich, auf jene Erscheinungen zurückzugreifen, die man als Circulationsprozess des Kapitals bezeichnen darf.

Im letzten Jahrhundert vor Christus beschränkte sich die Güterproduktion in Rom im wesentlichen auf das Luxusgewerbe. Da gab es Ciseleure, Gold- und Silberarbeiter, Modelleure, Goldschläger, Vergolder, Bildhauer, Perlarbeiter, Edelsteinschleifer, Edelsteinschneider u.s.w., fast durchweg freigelassene griechische Gewerbesklaven, welche die Grosskapitalisten nach Rom importiert hatten. Die grosse Masse derer aber, welche sich in Rom dem wirtschaftlichen Erwerbe widmeten, waren keine Gewerbetreibende, sondern Händler, welche ihre Verkaufsläden zu Tausenden so zudringlich zu beiden Seiten der Strassen Roms aufgeschlagen hatten, dass der Verkehr viel darunter leiden musste. Und unter diesen Kaufleuten waren wieder insbesondere die rede- und handelsgewandten Hellenen, Syrer, Phönizier und Juden in solchen Massen vertreten, dass Juvenal ausrufen konnte: „Es ist, als ob der Orontes (Hauptfluss in Syrien) sich in den Tiber ergossen hätte.“ Da gab es den Bernstein des Nordens, indische Perlen und Edelsteine, arabischen Purpur und Wohlgerüche, spanische Wolle, ägyptisches Linnen, griechische Weine, afrikanisches Oel, chinesische Seide, britannische Austern, Pelzwaren vom Don u.s.w. Kurz die Produkte der ganzen Welt wurden in Rom gehandelt und konsumiert.

So ging alljährlich eine Wareneinfuhr von ganz bedeutendem Werte nach Rom, während die italische Ausfuhr sich auf wenige Metallwaren und Oel und Wein beschränkte. Buchseite 370 Der weitaus grösste Teil der Einfuhr musste also in barem Gelde beglichen werden. Das republikanische Rom hatte auf italischem Boden eine passive Handelsbilanz von erschreckendem Umfange, die wahrscheinlich schon im 2. Jahrhundert v. Chr. den Staatsbankerott herbeigeführt haben würde, wenn die Statthalter, die Steuerpächter, die Bankiers und Kaufleute mit ihren Freunden nicht das Recht rücksichtslosester Ausraubung der Provinzen besessen hätten. Der Cirkulationsprozess des Kapitals im republikanischen Rom enthält also die Beute der römischen Grosskapitalisten in den Provinzen als einen sehr wesentlichen Faktor zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes für Italien. Das Geld und die Werte, welche auf Grund der passiven Handelsbilanz aus Rom ungedeckt abfliessen mussten, wurden draussen in den Provinzen von der herrschenden Römerkaste wieder zusammengeraubt und nach Rom zurückgebracht. Ueberall freilich konnte dieses Missverhältnis des ordentlichen Verkehrs nicht auf solch gewaltsame Weise korrigiert werden. So namentlich nicht jenseits der Nord- und Ostgrenze des Reiches, weshalb das republikanische Rom schon früh ein Ausfuhrverbot für Edelmetalle erliess und in ziemlich rigoroser Weise die abgehenden Schiffe auf Münzen durchsuchte. Indes zeigte der gewiss immer bestandene thatsächliche Verlust an römischen Münzen so lange nicht seine verhängnisvolle Wirkung, als aus den römischen Provinzen auch dieser Wert noch herausgepresst werden konnte.

§ 27. In diesen so gearteten Cirkulationsprozess des Kapitals führten Caesar und Augustus als Alleinherrscher einen scharfen Schnitt. Die bisher übliche Ausbeutung der Provinzen wurde eingestellt. Nach den noch nicht beruhigten Provinzen wurden besoldete kaiserliche Beamte als Statthalter mit strengen Instruktionen entsendet. In den beruhigten Provinzen wurden die senatorischen Statthalter Buchseite 371 durch kaiserliche Beamte in ihrer Amtsführung scharf kontrolliert. Die Steuerverpachtung an Privatunternehmer wurde beseitigt und durch direkte staatliche Steuererhebung ersetzt. Auch für den Kredit und Handelsverkehr wurden durch kaiserliche Richter die Gesetze gewissenhaft gehandhabt. Die Provinzen atmeten erleichtert auf. Früher „Kriegsbeute des römischen Volkes“ waren sie jetzt ein Bestandteil des Reiches geworden, dessen Grenzen nicht mehr die Grenzen der Feldmark der Stadt Rom, sondern die Grenzen der Welt sind. Die römischen Grosskapitalisten aber hatten auf diese Weise ihre weitaus wichtigste Erwerbsquelle verloren.

Kaum waren so die fetten Pfründen der unkontrollierten Statthalter, der Steuerpächter und Wucherer aller Art durch die Neuordnung der Verhältnisse aufgehoben, als auch die römischen Grosskapitalisten ihren bisher gar nicht zu stillenden Hunger nach Latifundien und Sklaven nicht nur auf einmal ganz verloren hatten, sondern sogar ihren Latifundienbesitz zu revidieren begannen, um all jene Besitzungen, welche nicht ihrer Lage oder ihrer Steingruben und Bergwerke wegen einen besonderen Wert für sie hatten, und deren Bestand an Sklaven als herrenloses Gut einfach liegen und laufen zu lassen. Die Regierungsmassregeln, welche in rationeller Weise gleich gegen die reichsten Einnahmequellen des Grosskapitals gerichtet waren und die Wahlbestechungen mit Realkautionen überflüssig machten, hatten so auf einen Schlag, weit wirksamer als alles Wüten der gracchischen Bewegung gegen Symptome, weite Flächen von Staatsländereien der Kolonisation disponibel gemacht und die Freilassung der Sklaven in solcher Zahl bewirkt, dass mit besonderen Gesetzen dagegen eingeschritten werden musste. Der berühmte Sklavenmarkt auf Delos war in der Kaiserzeit bald verfallen und vergessen.

Buchseite 372 Dieses freiwillige Auflassen von Staatsländereien traf zusammen mit einer von Caesar begonnenen und von Augustus fortgesetzten Kolonisation grössten Stiles auf Staatsländereien, welche durch die Proscriptionen frei wurden. Caesar allein soll 80'000 römische Bürger in den Provinzen angesiedelt haben, um systematisch die Verschmelzung der Nichtrömer mit den Römern zu fördern. Aber Caesar begann auch sofort, den in der römischen Geschichte eine so unheilvolle Rolle spielenden Latifundienring um die Stadt Rom herum in unveräusserliche Bauerngüter aufzuteilen. Er wollte seine Kolonisten, abermals im Gegensatze zu den beiden Gracchen, nicht nur in weiter Ferne, sondern auch vor den Thoren Roms auf den campanischen Feldern angesiedelt wissen, damit die römische Volksversammlung wieder freie Bauern in ihrer Mitte sehe. Und Caesar griff bei dieser Neuschaffung von Bauernstellen nicht, wie der wenig erfahrene G. Gracchus, gleichzeitig zu einer Erweiterung der Getreidespenden an das römische Proletariat. Nein! er verminderte sogar die Zahl der Getreideempfänger in der Stadt Rom. Von 320'000 staatlichen Kostgängern, die er vorgefunden, hat er 170'000 gestrichen und sie dadurch gezwungen, sich im Zweifel seinen kolonisatorischen Neugründungen zuzuwenden. Damit das grossstädtische Leben nicht etwa auf die Zahl der Nachkommen seiner Kolonisten leicht einen ungünstigen Einfluss ausübe, wurden bei der Besiedelung der campanischen Mark solche Bewerber bevorzugt, die drei und mehr Kinder hatten.

Augustus ging in dieser antikapitalistischen Bevölkerungspolitik noch einen wesentlichen Schritt weiter und stellte in der lex Julia et Papia Poppaea vom Jahre 9 v. Chr. den Grundsatz auf: wer im heiratsfähigen Alter unverheiratet und kinderlos ist, ist auch nicht fähig, durch Testament oder Vermächtnis zu erben. Rechnen wir hier noch die ausserordentliche Förderung hinzu, welche der Buchseite 373 römische Gewerbefleiss durch die vielen und grossen kaiserlichen Bauten erfuhr, so haben wir das Bild jener frischen und kühn angelegten wirtschaftspolitischen Reformen vor uns, welche den Beginn der römischen Kaiserzeit so vorteilhaft auszeichnen. Und all diese Reformen sind in der unzweideutigsten Weise darauf gerichtet, an die Stelle der abgehausten, grosskapitalistischen Wirtschaft einen freien, selbständigen Mittelstand zu rücken, dessen Fundament in einem unabhängigen Bauernstande ruht.

§ 28. Wenn diese prinzipielle Auffassung der Politik der beiden ersten Caesaren noch irgend einer Bestätigung bedarf, so findet sich dieselbe in jenen vortrefflichen Ansätzen zu einem Privatrecht des Mittelstandes, die der weitaus begabteste der gleichzeitig lebenden römischen Juristen und Gründer der Prokulianerschule Marcus Antistius Labeo uns hinterlassen hat.

Durch seine Ausscheidung der locatio conductio operis von der locatio conductio operarum trennt Labeo den ökonomisch selbstständigen und jedem Dritten gegenüber voll verantwortlichen Arbeiter von dem Nur-Hilfs- oder Lohnarbeiter und giebt damit die erste und beste juristische Definition des Mittelstandes. Nach Labeos Lehre von der Specification ist dieser Mittelstand nicht nur Eigentümer seiner Produktionsmittel, ihm gehört auch sein Arbeitsprodukt als Arbeitslohn, selbst dann, wenn er einmal einen fremden Stoff mit verarbeitet hat. Durch Labeos Lehre vom Handelspeculium wird die kapitalistisch verschärfte Gewalt des altrömischen Familienvaters über den Haussohn und den Sklaven, sobald denselben mit Wissen ihrer Gewalthaber ein Handelsgeschäft überlassen ist, eingeschränkt zunächst zu Gunsten der anderen ihnen kreditierenden Geschäftsleute — und dann zu Gunsten ihrer eigenen wirtschaftlichen Freiheit, mithin zu Gunsten einer weiteren Ausbreitung des selbständigen Mittelstandes. Der Buchseite 374 jetzt viel regere freie Wirtschaftsverkehr wurde durch Labeos Grundlegung des Inominat-Kontrakts wesentlich begünstigt, weil damit auch formlose, auf gegenseitige Leistung abzielende Verträge bindend wurden, sobald sie von der einen Seite erfüllt waren. Durch Labeos Erweiterung des Kreises der res nec mancipi wurde das Gelegenheitsgebiet der einfachen, verkehrsbequemen traditio auch auf Pferde, Ochsen, Esel und Maultiere ausgedehnt, solange dieselben noch nicht dressiert bezw. eingefahren waren oder das dementsprechende Alter noch nicht erreicht hatten. Die Absicht auch dieser Bestimmung liegt nahe. Die neuen bäuerlichen Kolonisten sollten sich jüngere Tiere leichter kaufen können, um sie nach richtiger Pflege und Dressur entweder zu behalten oder mit reichem Gewinn als res mancipi jetzt zu verkaufen. Durch die Lehre der Prokulianer, eine verlassene (derelinquierte) Sache könne erst mit der Besitznahme durch einen dritten aufhören, dem bisherigen Eigentümer zu sein, sollten die römischen Grosskapitalisten dazu verhalten werden, entweder für ihre Latifundien mit Sklaven einen Besitznachfolger zu finden oder die Sklaven auf den Latifundien mit Zugabe des erforderlichen Betriebskapitals anzusiedeln, nicht aber in der jetzt üblichen Weise die nicht mehr beliebten Latifundien einfach liegen und die Sklaven einfach laufen zu lassen. Auch hier sucht also Labeo durch die Anfügung von Pflichten zu dem Eigentumsrecht den Mittelstand zu fördern und zu mehren.

Leider haben sich die allgemeinen Anschauungen Labeos und seiner Schüler aus den Maschen der damals herrschend gewesenen unfruchtbaren griechischen Philosophie nicht zu lösen verstanden. Und was wohl von noch ernsteren Folgen sein musste: Caesar und Augustus sind in ihrer Mittelstandspolitik vor dem letzten Rest der Aufgabe auf einmal stehen geblieben.

Buchseite 375 § 29. Caesar soll von 320'000 Getreideempfängern Roms 150'000 zurückgelassen haben. Hätte er auch noch diese letzten 150'000 arbeitslosen Kostgänger des Staates ökonomisch verselbständigt und in der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf ihre Selbsthülfe angewiesen, so hätte er allerdings noch mehr Produktionsmittel den Renten verzehrenden Optimaten nehmen und unter die Besitzlosen aufteilen müssen. Damit wäre auch gleichzeitig der Luxuskonsum in Rom noch mehr zurückgegangen, die Ausgaben für staatliche Getreidelieferungen an das Proletariat wären verschwunden, es wäre für Rom endlich einmal wieder die Zeit der freien Getreidepreisbildung mit steigenden mittleren Getreidepreisen gekommen, der Getreidebau wäre in ganz Italien wieder lohnend geworden, die bäuerlichen Wirtschaften wären nicht nur in nächster Nähe von Rom, sondern im ganzen Reiche gerettet gewesen, und das kaiserliche Rom auf italischem Boden hätte eine aktive Handelsbilanz gehabt an Stelle der so bedenklichen passiven Handelsbilanz der Republik.

Sachliche Hinderungsgründe hat es bei diesem Einhalten in der antikapitalistischen Mittelstandspolitik vor dem letzten Schritte für Caesar kaum gegeben; denn das Bedürfnis nach einer formalen Sanktion der Beutezüge in Italien und den Provinzen durch die römische Volksversammlung, welches im republikanischen Rom die Annona geschaffen hatte, war jetzt nicht mehr vorhanden. Es müssen also doch mehr persönliche Gründe entscheidend gewesen sein dafür, dass Caesar diesen höchst bedenklichen Rest der Erbschaft aus der republikanischen Zeit behalten. Sei es, dass er persönlich bereits zu sehr gewöhnt war, der Masse gegenüber den reichen Almosenspender zu spielen, sei es, dass die Rücksicht auf vermeintliche Anhänger die Weiterführung des Enteignungsprozesses unter den Kapitalisten aufgehalten hat, jedenfalls Buchseite 376 hat Caesar 150'000 Empfänger staatlicher Getreidealmosen in Rom zurückbehalten. Und Augustus hat die republikanische Annona in eine kaiserliche Annona verwandelt, welche anfänglich namentlich als staatliches Almosen an das Proletariat zu dessen Lebensunterhalt sich charakterisiert; denn jetzt bedurfte man der Getreidespenden nicht mehr, um von der Volksversammlung die formale Sanktion für kapitalistische Beutezüge zu erlangen. Dieser damals vielleicht ganz unbedenklich erschienene Rest der Kapitalistenwirtschaft aus republikanischer Zeit wirkte innerhalb der sonst so glücklich reformierten Volkswirtschaft wie der Eiterrest in einer nicht vollständig gereinigten und frisch verbundenen Wunde.

Die 150'000 Proletarier, welche unter Caesar in Rom von der Annona ernährt und mit öffentlichen Spielen unterhalten wurden, sind schon unter Augustus wieder auf 250'000 angewachsen. Die Getreidepreise wurden deshalb nach wie vor in der Stadt Rom künstlich nieder gehalten. Der Getreidebau blieb in Italien unrentabel. Und nur auf den Feldern in der grösseren Nähe von Rom konnte sich jetzt durch Gemüsebau, Geflügelzucht, Obstbau, Blumenzucht, Fischzucht, Bienenzucht u.s.w. ein wohlhabender Bauernstand entfalten. Der gewaltige Konsum von Luxusprodukten in Rom dauerte weiter. Das Problem der passiven italischen Handelsbilanz blieb ungelöst. Das Edelmetall- und Münzausfuhrverbot blieb auch in der Kaiserzeit ohne Wirkung. Ungezählte Millionen sind an Münzen aus Rom abgeflossen, um jetzt aber nicht mehr, wie zur Zeit der Republik, zurück geraubt zu werden. An diesem Defizit und nicht an den Ausgaben für das stehende Heer von 300'000 Mann und für die Besoldungen der kaiserlichen Beamten hat sich das römische Kaiserreich langsam aber sicher verblutet.

§ 30. Um von der Grösse jener Wertsummen, welche dieser Rest von kapitalistisch-proletarischer Wirtschaft schon Buchseite 377 während der 45jährigen Regierungszeit des Kaisers Augustus verschlungen hat, eine allgemeine Vorstellung zu erlangen, bieten sich folgende Anhaltspunkte:

Augustus schuf mit glücklicher Hand eine Ordnung des Reichssteuerwesens. Die schwankenden Zehntabgaben der Provinzen wurden in feste Grundsteuerbeträge verwandelt. Die seit 167 v. Chr. bestehende Steuerfreiheit der römischen Bürger wurde aufgehoben und eine 5%ige Erbschaftssteuer mit einer Verkehrssteuer von etwa 1% des Wertes der Sachen und 4% des Wertes der Sklaven und endlich eine Prostituiertensteuer eingeführt. In den staatlichen Bergwerken Spaniens waren 40'000 Mann mit der Silbergewinnung beschäftigt. Und nicht viel geringer war die Zahl der Bergleute, welche in Dacien, dem gebirgigen Teil des heutigen Siebenbürgen, Gold zu gewinnen suchten. Die Reichseinnahmen waren also jetzt gewiss beträchtlich grösser als zur republikanischen Zeit.

Freilich waren auch die Ausgaben gewachsen. Das stehende Heer von 300'000 Mann erforderte Sold und Unterhalt. Die grosse Zahl der kaiserlichen Beamten kostete gewiss ebenfalls alljährlich eine hübsche Summe. Doch da es sich hier um ständige und feste Abgaben handelte, kann der Reichshaushalt nach seiner systematischen Ordnung durch Augustus kaum von dieser Seite überrascht worden sein. Die eigentliche Schwäche auch des Augusteischen Reichsbudgets lag in den schwankenden und progressiv wachsenden Ausgaben für die Erhaltung einer zureichenden Münzcirculation, für grosse Bauten aller Art, die gewiss ebensoviel zur Beschäftigung des arbeitslosen Proletariats wie der Prachtliebe des Kaisers gedient haben, für öffentliche Spiele, die schon zur Annona gehören, und zuletzt namentlich in den Ausgaben für die Annona im Buchseite 378 engeren Sinne des Wortes. Von diesen Ausgabenposten wissen wir, dass Augustus neben dem grossen steinernen Amphitheater mit 150'000 Zuschauerplätzen noch eine so grosse Reihe anderer Paläste gebaut hat, dass er sich vor seinem Tode rühmen konnte, das alte, backsteinerne Rom in ein marmornes Rom verwandelt zu haben. Seine Spiele, die er dem Volke gegeben, waren von solcher Pracht und wurden so stark besucht, dass besondere Wächter während derselben das fast verlassene Rom gegen Diebe bewachen mussten. Von den Kosten der staatlichen Getreidelieferungen an das Proletariat wird berichtet, dass sie in den Jahren


               73  v.  Chr.  1 ¾  Millionen Mark
               62  "    "    5 ¼       "     "
               56  "    "    7 ¼       "     "
               46  "    "   13 ½       "     "

betragen haben, und dass im Jahre 21 v. Chr., als eine Hungersnot mit Unruhen die Hauptstadt Rom heimsuchte, Augustus die cura annonae übernahm, der im Jahre 19 v. Chr. die Leitung des Strassenbaues (cura viarum), 10 v. Chr. die Aufsicht über die Wasserleitungen (cura aquarum) und schliesslich die Leitung des gesamten hauptstädtischen Bauwesens (cura operum locorumque publicorum) folgte. Als Herr des getreidereichen Aegypten schien ja auch Augustus zur Uebernahme der Sorge für genügende Getreidevorräte in Rom besonders geeignet. Aegypten soll jetzt jährlich 1 3⁄4 Millionen Hektoliter Weizen nach Rom geliefert haben, was etwa auf 4 Monate reichte. Für den Transport dieser Getreidemengen wurde eine besondere kaiserliche Flotte (Classis Alexandrina) gebaut. Dem Praefectus annonae war ein ganzes Heer von Beamten und Dienern untergeordnet. In den Provinzen gab es besondere Amtsstellen als Vertretung der Annona mit spezieller Gerichtsbarkeit über alle Klagen aus dem Getreidegeschäft. Trotzdem soll in den Buchseite 379 Jahren 6 und 7 v. Chr. eine Hungersnot, schlimmer denn je in Rom ausgebrochen sein. Und für das Jahr 10 v. Chr. wird berichtet, dass der Weizenpreis in Rom auf 590 Mk. 58 Pf. pro Tonne gestiegen sei, obwohl für dieses nicht einmal eine Hungersnot gemeldet wird. Jeder Ueberschuss aus der Verwaltung der senatorischen Provinzen wurde an die Annona abgeführt. Die Verwaltung der Annona muss also ganz gewaltige Summen verschlungen haben. Trotzdem scheint unter Augustus Ordnung im Reichshaushalt gewesen zu sein, freilich auf Kosten seines eigenen Vermögens. Von den 700 Millionen Mark, welche er zu Lebzeiten geerbt, hat er bei seinem Tode nur 25 Millionen Mark hinterlassen, 675 Millionen Mark hat er weit überwiegend für öffentliche Zwecke ausgegeben.

§ 31. Wenn so die finanziellen Schwierigkeiten sich schon zu Anfang der Kaiserzeit unter einem unzweifelhaft hoch begabten Regenten auftürmten, wie sollte es später werden unter unfähigen und verschwenderischen Monarchen? Die Antwort der Geschichte auf diese Frage ist eigentlich recht einfach und naheliegend und sie klingt sogar modern, wenn wir davon absehen, dass die damalige Zeit das Institut der Staatsschuldenscheine noch nicht kannte. Man ging nämlich ganz rücksichtslos von der Notwendigkeit der Deckung des Staatsbedarfs aus und nahm — ohne alle Sorge um theoretische Prinzipien — das Geld und die Güter, wo man sie kriegen konnte.

Schon den Nachfolger des Augustus, Tiberius (14 bis 37 n. Chr.), hat ein Gefühl des Unbehagens dazu geführt, mit der Anklage de maiestate unter den reichen Senatorenfamilien, welche die Raubfreiheit der republikanischen Zeiten nicht ganz vergessen konnten, durch den Henker aufzuräumen, um deren Vermögen zu konfiszieren. Der Nachfolger des Tiberius, Caligula (37 bis 41 n. Chr.), hat bei einer Geldverlegenheit in Gallien sich die CensusBuchseite 380liste vorlegen lassen, um darnach die Namen der Reichsten zu bezeichnen, welche mit ihrem Vermögen seine Schulden zahlen mussten, nachdem sie vorher ihr Leben geopfert hatten. Nero (54 bis 68 n. Chr.) grinste bei der Entdeckung, dass die halbe Provinz Nordafrika sechs Grundbesitzern gehörte. Bald darauf war über die Leichen dieser sechs Grossgrundbesitzer Nero Privateigentümer dieser halben Provinz geworden. So durchzieht eine lange Reihe von Grausamkeiten speziell gegen die Reichen die römische Kaisergeschichte fast von Anfang an. Die Reaktion blieb natürlich nicht aus. Von den sieben ersten Nachfolgern des Kaisers Augustus sind fünf eines gewaltsamen Todes gestorben. Nationalökonomisch aber haben wir es hier mit der Fortsetzung des Prozesses der Expropriation der Expropriateure zu thun, welcher nach der fast vollständigen Ausplünderung der Masse des Volkes mit den Bürgerkriegen beginnt, von Caesar und Augustus nicht reinlich genug durchgeführt wurde und deshalb jetzt fortdauert unter dem Zwange finanzieller Verlegenheiten, welche der zurückgebliebene Rest grosskapitalistischer Raubwirtschaft dem Reiche bereitet. Aber jetzt führt diese planlose Expropriation nicht mehr zur Gesundung des Volkskörpers, sie verlangsamt nur etwas den Auflösungsprozess, welcher denselben befallen hat.

Ein anderes, naheliegendes Mittel zur Deckung des Staatsbedarfs bot die Münzverschlechterung. Die römische Goldmünze (aureus) wurde unter Caesar mit 8,185 Gramm Gold geprägt. Nero liess nur noch 7,28 Gramm Gold verwenden. Marc Aurel (161 bis 180 n. Chr.) hatte die Prägung von Goldmünzen ganz eingestellt. Unter Septimius Severus (193 bis 211 n. Chr.) war ihr Goldgehalt auf 6,55 Gramm, unter Diocletian (284 bis 305 n. Chr.) auf 5,453 Gramm zurückgegangen. Auch die Silbermünzen hat bereits Nero zu verschlechtern begonnen. Trajan Buchseite 381 (98 bis 170 n. Chr.) lässt sie mit 20% Kupfer ausprägen, Caracalla (211 bis 217 n. Chr.) verwendet 50 bis 60%, Elagabal (218 bis 222 n. Chr.) 95% Kupfer, so dass in dieser sogenannten Silbermünze nur mehr 5% Silber enthalten waren. Weil gleichzeitig die Goldmünzen fast ganz verschwunden waren, war Rom thatsächlich etwa 400 Jahre nach Einführung der Goldwährung wieder zur Kupferwährung zurück gekommen.

§ 32. In engster Verbindung mit der Vermögenskonfiskation und der Münzverschlechterung stand natürlich die rücksichtsloseste Anspannung der Steuerschraube. Mit dem Privileg der Steuerfreiheit der römischen Bürger hatte schon Augustus gebrochen. Doch blieben auf italischem Boden vorläufig nur die indirekten Steuern in Anwendung, die hier bis auf die Pissoirsteuer ausgedehnt wurden. Erst Diocletian (284 bis 305 n. Chr.) hat diesen letzten Unterschied zwischen Italien und den Provinzen beseitigt und ganz allgemein im Reiche die direkten Staatssteuern eingeführt. Wie weit schon zu Anfang des 2. Jahrhunderts die Steuerschraube über die Grenze der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler hinausgegangen war, bezeugt die Thatsache, dass der Reisekaiser Hadrian (117 bis 138) über 200 Millionen Mark Steuerrückstände in den Provinzen erlassen hat. Der bisher betretene Weg der Deckung des Staatsbedarfs konnte also unmöglich beibehalten werden. Es mussten hier sich neue Wege eröffnen. Und welcher Art waren dieselben?

Die Entwicklung, welche auf diese Frage Antwort giebt, wird von verschiedener Seite verschieden beantwortet. Die Einen sprechen von einer gewaltsamen Rückbildung in die Naturalwirtschaft, Andere sehen hier einen gewaltigen, bis ins Kleinste mit bureaukratischem Zwang geregelten Verwaltungsmechanismus. Wieder andere erblicken darin die Wirkung des absoluten antiken Staatsbegriffes, der dem Buchseite 382 Einzelindividuum gegenüber keine Herrschaftsgrenzen kennt. Indessen treffen all diese Bezeichnungen immer nur eine Seite des organischen Gebildes, um das es sich hier handelt. Sie dringen nicht in das eigentliche Wesen desselben ein. Soll das geschehen, so kann es sich hier um nichts anderes handeln, als um die Ausbildung des Staatssozialismus auf berufsgenossenschaftlicher Basis.

Wir haben hier den Sozialismus vor uns, weil es sich um die Vernichtung der wirtschaftlichen Freiheit der Einzelnen handelt durch Massregeln, welche auf die Beseitigung der Notlage der Arbeitslosen abzielen und nach materialistischer Entwicklungstendenz an die Stelle der ausgelebten Formen der kapitalistischen Gesellschaftsordnung getreten sind. Wir haben hier den Staatssozialismus vor uns, weil diese Reorganisation der Gesellschaft nicht auf einmal und für und durch die ganze Gesellschaft, sondern nur schrittweise nach Massgabe des drängenden Bedürfnisses durch den Staat erfolgt ist. Und wir haben hier den Staatssozialismus auf berufsgenossenschaftlicher Basis vor uns, weil die von der Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Freiheit betroffenen Individuen nicht in Staatsbeamte schlechtweg, sondern in Quasi-Beamte, im Rahmen obligatorischer Berufsgenossenschaften, verwandelt wurden. Die historische Darstellung dieses höchst modernen Entwickelungsprozesses aber muss wieder beginnen mit dem Getreide und der Getreidepolitik gegen Ende der republikanischen Epoche.

§ 33. Es ist oben bereits gesagt worden, wie die Konkurrenz der beutegierigen römischen Kapitalisten schon vor dem Ende der Republik bei der kostenlosen Verteilung von staatlichem Getreide an die arbeitslosen Bürger in Rom angekommen war. Trotzdem wurden von den Kapitalisten auch jetzt noch private Getreidespenden Buchseite 383 zu Wahlbestechungen verwandt, deren Mengen niemals auf dem römischen Markte gekauft werden durften, weil das eine preissteigernde Wirkung gehabt hätte, die von dem Volke recht übel aufgenommen worden wäre. Das Getreide für private Spenden wurde deshalb überwiegend von den eigenen Latifundien genommen oder auswärts gekauft. In beiden Fällen war ein Wassertransport nötig. Und so kam es, dass im republikanischen Rom das Gewerbe der Getreideschiffer (navicularii) auch noch zur Zeit der kostenfreien Abgabe von Staatsgetreide prosperierte.

Das Kaiserreich hat dann die kostenfreie Abgabe von staatlichem Getreide, die Frumentation, zwar beibehalten, aber gleichzeitig das kapitalistische Interesse an Wahlbestechungen beseitigt, weil es die bis dahin übliche Ausbeutung der Provinzen aufgehoben hat. Damit waren für die navicularii die wichtigsten regelmässigen Auftraggeber und Abnehmer verschwunden. Diese Umwandlung erfolgte natürlich nicht plötzlich und an einem Tage. Auch wollten die navicularii ihre Schiffe nicht auf einmal im Hafen unbenutzt liegen lassen. Aber die Marksteine für den stetigen Niedergang des Privatgewerbes der Getreideschiffer sind deutlich gegeben.

Augustus hatte die Classis Alexandrina gebaut, die gelegentlich gewiss auch von anderen Plätzen als von Aegypten das staatliche Getreide nach Rom verfrachtet hat. Damit war also den navicularii wohl die ganze Verfrachtung des staatlichen Getreides entzogen. Die staatliche Getreideflotte erlangte für Rom eine solche Bedeutung, dass Vespasian, als er 69 n. Chr. die Waffen gegen Vitellius erhob, nach Aegypten eilte, sich der kaiserlichen Kornflotte bemächtigte und damit Rom und den Kaiser in seiner Hand hatte. Die navicularii werden wohl jetzt ihre alt gewordenen Schiffe nicht mehr durch neue ergänzt haben. Die gesamte Getreidezufuhr fiel deshalb nach und nach ganz Buchseite 384 der staatlichen Getreideflotte zu, die dieser Aufgabe nicht gewachsen sein konnte. Es kam deshalb zu Hungersnöten in Rom in den Jahren 19, 32, 41 und besonders 52 n. Chr. mit solch ausgedehnten Strassenunruhen, dass der Kaiser Claudius (51 bis 54 n. Chr.) nur mit Mühe sein Leben durch die Flucht retten konnte. Da musste also zur Verbesserung der Getreidezufuhr nach Rom etwas geschehen. Claudius hat den Tiber als Zufuhrstrasse dadurch wesentlich verbessert, dass er seine Mündung durch die Anlage eines etwa 5 Kilometer langen schiffbaren Kanales regulierte, an dessen Ende den neuen besseren Hafen Fiumicino anlegte und die navicularii insbesondere auch dadurch begünstigte, dass er ihnen vollen Ersatz aller Havarien aus der Staatskasse zusicherte.

§ 34. Trotzdem brachte das Jahr 69 n. Chr. schon wieder eine schwere Hungersnot. Zwar war man bemüht, den Getreidebau auf italischem Grunde zu fördern; Domitian (81 bis 96 n. Chr.) z. B. verbietet ausdrücklich die Anlage neuer Weinpflanzungen zum Schutze des Getreidebaues. Von solchen Massregeln jedoch wird kaum jemand einen besonderen Erfolg erwartet haben. Die Hauptsorge der kaiserlichen Annonaverwaltung war deshalb immer auf Ansammlung möglichst grosser Getreidevorräte gerichtet. Nur deshalb konnte Trajan (98 bis 117 n. Chr.) durch Getreideabgabe aus den Vorräten in Rom eine Hungersnot in Aegypten verhüten. Und von Septimius Severus (193 bis 211 n. Chr.) wird berichtet, dass er bei seinem Tode einen Weizenvorrat von 15 3⁄4 Millionen Hektoliter hinterlassen habe, ein Quantum, welches einer guten Weizenernte des heutigen Kanada oder von Australien gleich kommt und nahezu die Hälfte ist von jenen sichtbaren Vorräten, über welche der morderne, internationale Getreidehandel am 1. August 1898 auf der ganzen Erde verfügen konnte.

Buchseite 385 Angesichts solcher Getreidelager konnte natürlich von einer Besserung der Getreidepreise in Rom gar keine Rede sein. Der Getreidebau und der Wohlstand der Getreidebauern ging dauernd zurück. Ebenso ist damit jede Anregung für Privatunternehmer, von auswärts Getreide nach Rom zu bringen, ausgeschlossen gewesen. Die Thätigkeit der navicularii musste im Ganzen ins Stocken geraten. Weil aber Rom immer wieder von furchtbaren Hungersnöten heimgesucht wurde und die kaiserliche Getreideflotte der ihr unter solchen Umständen zufallenden Aufgabe nicht gewachsen schien, trotzdem Commodus (180 bis 192 n. Chr.) zu der Classis Alexandrina des Augustus noch die Classis Africana hatte bauen lassen, blieb als ultima ratio nur noch die Gewalt und der Zwang übrig, der vor allem auf jene ausgedehnt wurde, welche zur Ergänzung der kaiserlichen Getreideflotten für die Verproviantierung Roms zunächst in Betracht kamen: die Getreideschiffergilde.

Die navicularii wurden durch Gesetz in eine obligatorische Berufsgenossenschaft zusammengeschlossen, welcher die Mitglieder auf Lebensdauer angehörten und zwar in so ausschliesslicher Weise, dass ihnen die gleichzeitige Zugehörigkeit zu einer andern Vereinigung ausdrücklich verboten wurde, und dass sie neben ihrer Berufsarbeit von jeder wie immer gearteten Leistung an den Staat, also auch von Steuern und Kriegsdienstleistungen, befreit waren. Ihr selbstgewählter Vorstand wurde vom Staate bestätigt und erhielt von der kaiserlichen Annonaverwaltung die Befehle, aus welchen Provinzen und Häfen und binnen welcher Frist bestimmte Quantitäten von Getreide da und dahin zu verfrachten seien. Für die richtige Ausführung dieser Befehle war die Genossenschaft solidarisch haftbar. Die Genossenschaft hatte deshalb auch ein solidarisches Erbrecht an dem Vermögen ihrer Genossen. Als Lohn gewährte der Staat der GenossenBuchseite 386schaft für 100 modii (à 8,75 Liter) Getreide vom Orient oder von Alexandrien nach Rom verfrachtet 1⁄10 aureus in Gold und 4% der transportierten Ware, von der Provinz Africa nach Rom verfrachtet 1% der Ware. Die gerechte Verteilung dieses Lohnes an die einzelnen Mitglieder war dem Genossenschaftsvorstand überlassen. Und weil aus naheliegenden Gründen der freiwillige Eintritt in diese Zwangsgenossenschaft nicht beliebt sein konnte, wurden Vagabunden und Bettler auf Grund krimineller Verurteilung unter die navicularii eingereiht und zur Verhütung ihrer Flucht mit einem Brandmal versehen.

Dieser Organisation der navicularii als eine den Dispositionen des Staates ganz zur Verfügung stehenden Zwangsberufsgenossenschaft folgte naturgemäss die analoge Organisation der mensores frumentarii, welche in Rom, Fiumicino und Ostia das Getreide zu vermessen hatten, der Codicarii, welche das Getreide in Barken den Tiber hinauffuhren, der Katabolenses, welche das Getreide in die öffentlichen Magazine schleppten und schliesslich auch der Pistores, welche täglich mindestens 100 modii Getreide zu vermahlen hatten.

§ 35. Durch diese staatliche Zwangsorganisation der Getreideschiffergilde und der andern mit dieser Hand in Hand arbeitenden Gewerbe wurde gewiss die Leistungsfähigkeit der Getreidezufuhr nach Rom erhöht. Aber die Getreidepreise wurden durch dieses immer weiter um sich greifende System der zwangsweisen Naturalversorgung gewiss nur noch mehr gedrückt. Die Getreidebauern und kleinen Pächter, deren Zahl seit Caesar und Augustus sich glücklicherweise so sehr vermehrt hatte, und für welche der Getreidebau der wichtigste Produktionszweig war und bleiben musste, kamen damit immer mehr in eine unhaltbare Lage. Schon vor Hadrian’s Zeiten (117 bis 138 n. Chr.) waren sie der niedrigen Preise ihrer Produkte halber mit Buchseite 387 ihren fixierten Geldleistungen und Abgaben so sehr im Rückstand geblieben, dass man übel oder wohl ihre Geldleistungen in Naturalleistungen verwandeln musste. So wurden aus den Bauern und Pächtern Teilpächter, welche die Hälfte des Rohertrages in natura abzuliefern hatten. Weil aber nach damals geltendem Recht der Staat wie auch der Grundherr für rückständige Zahlungen den Bauern bezw. Pächter auf seiner Scholle zurückhalten konnte und jetzt nach den Vertragsbestimmungen der Teilpacht (colonia partiaria) Staat und Grundeigentümer an der Grösse des Rohertrages direkt interessiert waren, entwickelte sich daraus um so leichter das Recht der Beaufsichtigung des bäuerlichen Betriebs, als der Staat mit dem Zusammenbruch seiner Münzordnung neben der Ausdehnung der Annona immer allgemeiner zum Naturalsteuersystem übergehen musste und die Munizipalverwaltungen, wie auch die separierten Grundherrschaften für den Eingang der von den Bauern geforderten staatlichen Lieferungen haftbar waren.

Dieser allmählich von Italien aus sich verbreitende Uebergang aus dem vollfreien Pacht- und Grundbesitzverhältnisse mit festen Geldabgaben in das Teilpachtverhältnis mit schwankenden Naturalerträgen hat bei den niedrigen Getreidepreisen notwendiger Weise eine starke Entwertung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes zur Folge gehabt. Und nachdem der Staat selbst grössere Summen in der Form von Darlehen dabei verloren, wurde für eine bestimmte Zeit verboten, fortan Mündelgelder in landwirtschaftlichem Grundbesitz anzulegen, sie sollten anderwärts auf Zinsen ausgeliehen werden. Und da ausserdem in Folge der mit diesen Umwandlungen verbundenen Freiheitsbeschränkungen viele Bauern von ihren Besitzungen geflüchtet waren, wurde im Interesse der Brotversorgung des Volkes im Jahre 193 n. Chr. verordnet, dass Jedermann, Buchseite 388 dem es beliebe, verlassene Aecker zu occupieren und zu bebauen, Eigentümer des Landes werde.

Mitten unter diesen Umgestaltungen traf zur Zeit des Kaisers Marc Aurel (161 bis 180 n. Chr.) der Ansturm der Germanen das Reich und brachte es in noch grössere Bedrängnis. Die Reihe der Soldatenkaiser beginnt mit Septimius Severus (193 bis 211 n. Chr.), der seinem Sohne den Rat giebt, das Heer zu bereichern und im übrigen aller Welt zu spotten! Da war denn wenig Aussicht, dass private Rechte und die wirtschaftliche Freiheit der Einzelnen angesichts der Not geachtet würden. Unter den Beruhigungsmitteln für den gefährlichen arbeitslosen Pöbel der Grossstädte war das Getreide am unentbehrlichsten. Also wurden gegen Ende des zweiten Jahrhunderts die Teilpachtverträge der Bauern auf dem Wege verwaltungsrechtlicher Verordnungen, auch soweit es Privatverträge waren, in das Rechtsinstitut des Kolonats verwandelt. An die Stelle der alten Zeitpacht war damit die lebenslängliche Gebundenheit der Bauern getreten, und der Erbe folgte dem Vater. Im Laufe des dritten Jahrhunderts wurde dann durch kaiserliche Gesetze der letzte Rest der Freizügigkeit für die Kolonen aufgehoben. Die Kinder traten durch die Geburt ohne ihren Willen in das für die Kolonen geltende Recht ein und gehören bald so sehr zum Gute, dass sie mit dem Gute verkauft werden, dass ihre Flucht als Verbrechen bestraft wird, und dass es den Kolonen verboten ist, eine Nichtkolonin zu heiraten.

§ 36. Mit dieser furchtbaren Krisis in der Landwirtschaft, die den ländlichen Grundbesitz völlig entwertete, und mit dem Rückgang des Privathandels nach der staatssozialistischen Organisation der Schiffergilde sind aber in der Hauptstadt Rom notwendiger Weise die Preise für alle andern Produkte des täglichen Bedarfs mit Ausnahme von Getreide, das staatlich geliefert wurde, so sehr geBuchseite 389stiegen, dass jetzt eine Fleisch-, Holz- und Weinnot wachsende Unzufriedenheit unter der Bevölkerung hervorruft. So musste denn die Annonaverwaltung, die mit der Lieferung von Getreide begonnen hatte, nach und nach auch die Lieferung der übrigen Bedürfnisse des täglichen Lebens wohl oder übel übernehmen. Der Weg, welcher hierbei in Frage kam, war durch die staatssozialistischen Organisationen der Getreidelieferung bereits vorgezeichnet. Die zwangsweise Ausbildung des Kolonats, wie die Notwendigkeit nach Zusammenbruch der Münzordnung Heer und Beamte ganz in Naturalien zu entlohnen, begünstigten und drängten die Entwickelung ganz nach der gleichen Richtung. So wurde denn unter Aurelianus (270 bis 275 n. Chr.) zur staatssozialistischen Organisation der Schweinemetzger (corpus suariorum) geschritten. Den Provinzen wurde die Lieferung einer bestimmten Menge von Schweinen als Steuer auferlegt, und die obligatorische Berufsgenossenschaft der Schweinemetzger war für rechtzeitige Verbringung, Aufspeicherung und Verbreitung solidarisch haftbar, für welche Leistungen z. B. im Jahre 365 in Rom der Berufsgenossenschaft 17'000 Amphoren Wein und 5% des gelieferten Fleisches gewährt wurden. Dieses Fleisch wurde dann in Rom an die bedürftigen Bürger zur Hälfte des Marktpreises und noch billiger abgegeben. Den Schweinemetzgern folgte die analoge Organisation der Hammel- und Rindsmetzger, der Weinlieferanten, der Holz- und Kohlenlieferanten, der Maurer- und Zimmerleute, der Kalklieferanten u.s.w., so dass in der diokletianisch- konstantinischen Epoche alle Gewerbe, welche mit der Herstellung und Beschaffung der Güter des täglichen Bedarfs in den wichtigsten Städten des Reiches beschäftigt waren, der staatssozialistischen Organisation auf berufsgenossenschaftlicher Basis angehörten.

Buchseite 390 § 37. Diese zunächst für die Stadt Rom zum Austrag gekommene Entwickelung ist für weite Gebiete des Reiches vorbildlich geworden. Schon der Bundesgenossenkrieg hatte den freien Italikern das römische Bürgerrecht gegeben und den Lokalrichter beseitigt. Mit dieser Verleihung des römischen Bürgerrechtes wurde in der Kaiserzeit immer liberaler vorgegangen, bis endlich Kaiser Caracalla (211 bis 217) dasselbe allen freien Provinzialen verliehen hat. Den Gegensatz zwischen städtischen und ländlichen Bezirken hat das alte Rom nicht gekannt. Das Reich wurde nach Analogie der römischen Mark in Stadtbezirke aufgeteilt, und was in Rom die Senatoren waren, das waren in diesen provinzialen Stadtbezirken die Decurionen. Sie führten die Verwaltung des Bezirks unter Kontrolle und Aufsicht besonderer kaiserlicher Beamten.

Wie die Reichshauptstadt, so hatte auch bald die grössere Provinzstadt ihre Politik des Panis et Circenses. Die Naturalleistungen, welche von der Reichsverwaltung für die einzelnen Provinzen ausgeschrieben wurden, kamen innerhalb der Provinzen nach Stadtbezirken zur Aufteilung, und die Decurionen waren für dieselben haftbar gemacht. Grundstücke, welche innerhalb der Bezirke verlassen wurden, fielen mit der Steuerpflicht der Gemeinde anheim, und die Decurionen waren gehalten, dieselben möglichst bald wieder zu verpachten. Mit der Ausbildung des Kolonats wurde innerhalb der Bezirke die Betriebsaufsicht der Kolonen den Decurionen übertragen. Ebenso hatten sie die Aufsicht über die Zwangsorganisation der lokalen Gewerbe. Und als all ihre Haftpflichten mit den Lasten der lokalen Annonaverwaltung diese ehrenamtlichen Lokalbeamte mit dem Verluste ihres Vermögens bedrohten und deshalb ihre Flucht aus den Städten begann, wurden auch sie von der staatssozialistischen Gesetzgebung erfasst und zu berufsgenossenschaftlichen Buchseite 391 Zwangsorganisationen nach Art der navicularii zusammengeschlossen. Sie gehörten ihrem Amte lebenslänglich an. Ihre Kinder und Erben wurden als ihre Amtsnachfolger geboren. Sie waren für ihre Verpflichtungen solidarisch haftbar. Und jeder Fluchtversuch aus der Stadt und aus ihrem Amte wurde mit Vermögensconfiscation und gewaltsamer Zurückführung bestraft.

So vollständig war der staatssozialistische Gedanke zu Ende des dritten Jahrhunderts zur Herrschaft gekommen, dass Diocletian „auf Grund des schädlichen Treibens der Habgier, welche ohne Rücksicht auf den Ernteausfall die Preise der Lebensmittel auf das vier- bis achtfache der gewohnten Preishöhe anhaltend zu treiben verstehe“ im Jahre 301 n. Chr. sein berühmtes Edikt erlässt, das fast alle Waren nach Massgabe der gewohnten Durchschnittspreise in eine amtliche Wertskala einreiht, deren Einhaltung im Verkehr bei Todesstrafe geboten wird. Fast war also jetzt im Geltungsbereiche dieser staatssozialistischen Gesetze vom freien geldwirtschaftlichen Verkehr nichts mehr übrig geblieben als die Erinnerung an Durchschnittspreise.

§ 38. Der jetzt noch vorhandene Rest wirtschaftlicher und persönlicher Freiheit hatte sich in vereinzelte Oasen auf das Land hinaus gerettet. Den Senatorenfamilien und den Reichsten in den Provinzen war es nämlich gelungen die Exemtion aus dem Munizipalverbande für ihre noch zurückbehaltenen grossen Grundbesitzungen zu erlangen. Ihre Häuser und Paläste in den Städten haben sie dauernd verlassen und sogar abgebrochen, um der furchtbaren Gefahr zu entgehen, samt Kindeskindern in irgend eine Zwangsgenossenschaft eingereiht zu werden. Und diese ihre Grundherrschaften haben sich die der Stadt mit kaiserlicher Genehmigung glücklich entronnenen Reichen jetzt so eingerichtet, dass sie alles selbst Buchseite 392 erzeugten, was sie brauchten. Auf den entfernt gelegenen Feldern hatten die Kolonen das Getreide zu bauen. Mit Sklaven und freien Arbeitern wurden die übrigen Rohprodukte dem Boden abgewonnen und bis zu der luxuriösesten Vervollkommnung in der eigenen Wirtschaft veredelt. Es war ja auch höchst gefährlich, auf den Bezug wichtiger Bedarfsgegenstände von aussen angewiesen zu sein. Daher das bei diesen Grundherrschaften so scharf ausgeprägte Streben wirtschaftlich ganz auf eigenen Füssen zu stehen. Weil hierher wenigstens die eiserne Schablone der kaiserlichen Zwangsverordnungen nicht reichte, deshalb schien es schon im dritten Jahrhundert den Städtern so besonders verlockend, sich auf eine der separierten freien Grundherrschaften zu flüchten — als Gegenstück zu der Flucht vom Lande in die Stadt fünf Jahrhunderte früher. Aber die Staatsgewalt war mit dieser Rückwanderung der Bevölkerung von der Stadt nach dem Lande nicht einverstanden. Deshalb wurde dieselbe verboten unter Mindestandrohung der Vermögenskonfiskation mit gewaltsamer Rückführung nach der Stadt.

§ 39. Das ist in grossen Zügen die Entwicklungsgeschichte der römischen Welt.

Die glänzend aufsteigende Linie wird getragen von dem markigen altrömischen Bauernstande, der unter einheitlicher zielbewusster Führung zu der kleinen römischen Mark von der Ausdehnung des heutigen Fürstentum Waldeck bis zu dem Jahre 168 v. Chr. alle Mittelmeerländer als Provinzen Roms eroberte. Aber während die römischen Bauern in fernen Ländern die feindlichen Armeen vernichteten, hatte der Kapitalismus in der Heimat die Alleinherrschaft errungen. Von da ab geht unverkennbar die Entwicklung mit eilenden Schritten abwärts. In wenigen Jahrzehnten ist der altrömische Bauernstand vernichtet. Die eroberten Provinzen Buchseite 393 sind den herrschenden Kapitalisten nichts als Objekte zügelloser Ausbeutung. Damit die in der überwiegenden Mehrzahl aus proletarisierten Bürgern bestehende römische Volksversammlung zu diesen Akten rein privater Ausplünderung des Reiches ihre formale Zustimmung erteile, wurde das republikanische Institut der Annona geschaffen.

Aber diese Herrschaft der oberen Zweitausend trug schon von Anfang an den Keim der Auflösung im Herzen. Denn auch das römische Weltreich musste bei der beliebten Raubwirtschaft innerhalb bestimmter Zeit wirtschaftlich erschöpft sein. Dann wandte sich die raubtierartige grosskapitalistische Unersättlichkeit der Tüchtigsten naturgemäss gegen die bisherigen Kollegen. Es war nicht ganz zur völligen Verarmung des Reiches gekommen, als schon der Prozess der Ausraubung der Räuber mit den Bürgerkriegen begann unter thatkräftigster Mitwirkung des Heeres, aus dem mit der Vernichtung des selbständigen Mittelstandes durch den Kapitalismus die konservativen Elemente verschwunden waren. Die Feldherrn mit den Soldaten betrachteten jetzt ihre Stellung und ihre Aufgaben vom kapitalistischen Unternehmerstandpunkte aus und eroberten sich das Reich, wobei die überwiegende Mehrzahl der Grosskapitalisten die Kosten des Ueberganges zur neuen Verfassungsform mit ihrem Leben und ihrem Vermögen zahlen musste. Die Expropriation der Expropriateure führte zur Alleinherrschaft Caesars.

Caesar und Augustus vernichten die verlotterte Kapitalistenwirtschaft und gründen nach grossen Gesichtspunkten von neuem einen selbständigen Mittelstand mit dem Vermögen, das sie der überwiegenden Mehrzahl der oberen Zweitausend abgenommen. In fröhlichem Aufschwung erglänzen deshalb die ersten Jahrzehnte der römischen Kaiserzeit. Aber dann folgen Krisen auf Krisen. Caesar und Augustus hatten einen, Anfangs vielleicht unbedeutend Buchseite 394 erscheinenden Rest der alten Kapitalistenwirtschaft in der Annona und in der passiven italischen Handelsbilanz zurückbehalten. Und dieser Rest frisst um sich wie ein gefährliches Gift und reisst mit der elementaren Gewalt der Not der Zeiten das Römerreich hinab in den Staatssozialismus auf berufsgenossenschaftlicher Basis.

War jetzt der Sozialismus etwa eine Erlösung und Errettung des Volkes? Die Geschichte der Kaiserzeit lehrt uns, dass der, unter der Alleinherrschaft des Kapitalismus begonnene, bedenkliche Rückgang der Bevölkerungsziffer trotz aller Bemühungen der Kaiser ein dauernder war. Der lex Julia et Papia Poppaea vom Jahre 9 n. Chr. folgte unter Nerva (96 bis 98 n. Chr.) die staatliche Alimentation der Knaben. Sein Nachfolger Trajan nimmt 5000 Knaben in die Zahl der Empfänger staatlicher Getreidespenden auf. Und Antoninus Pius (138 bis 161) dehnt diese Begünstigungen durch besondere Stiftungen auch auf die Mädchen aus. Von da an verzichtet man auf Versuche, den Bevölkerungsrückgang aufzuhalten. Das römische und bald auch das italische Element scheidet deshalb mehr und mehr aus dem Heere aus. Die Provinzen liefern mit dem Getreide auch die Rekruten und die Kaiser. Schon im Jahre 98 n. Chr. trägt mit Trajan der erste Nichtitaliker die römische Kaiserkrone. Die Einstellung germanischer — also „fremdländischer“ — Söldner in das Heer wird immer häufiger. Im Laufe des zweiten Jahrhunderts werden die römischen Legionen so vollständig germanisiert, dass Septimius Severus (193 bis 211) die altrömische Garde, die Prätorianer, — welche den Kaiser ermordet und den Kaiserthron öffentlich meistbietend verauktioniert hatten! — auflösen und aus Illyriern und Thrakern bilden kann. Nachdem jetzt selbst die römische Garde aus fremdländischen Buchseite 395 Söldnern bestand, bestieg auch mit Maximinus dem Thraker im Jahre 235 der erste Barbar den römischen Kaiserthron. Kaiser Probus (276 bis 282) greift zu dem Mittel, 100'000 Germanen zum Schutze des Reiches an dessen Nordgrenze anzusiedeln, die unter Konstantin (323 bis 337) als limitanei den Kern der römischen Truppen bildeten. Theodosius (379 bis 395) aber ist schon genötigt, ganze Germanenstämme in den Reichsverband aufzunehmen, um den andrängenden Germanen Truppen entgegen stellen zu können. Unmöglich kann also unter der Herrschaft des Staatssozialismus eine besondere Lebensfreudigkeit in der Bevölkerung geherrscht haben. Sonst hätte man sich nicht so allgemein gescheut, Nachkommen in die Welt zu setzen, und nicht so häufig zum Selbstmord gegriffen, um dieser Welt rascher den Rücken zu kehren.

Das römische Volk ist unter der Herrschaft des Sozialismus fast ausgestorben. Als die Stürme der Völkerwanderung einherbrausten, war nicht ein Römer mit römischen Soldaten, sondern der Vandale Stilico mit germanischen Söldnern der gefährlichste Feind der Germanen. Es war deshalb eigentlich nur der natürliche Ausdruck einer längst vorhergegangenen Bevölkerungsverschiebung, wenn im Jahre 476 n. Chr. der Anführer der germanischen Söldner, Odoaker nämlich, den schwachen letzten römischen Kaiser Romulus Augustulus vom Thron jagte, um dessen Position in Rom selbst einzunehmen.

Aber auch die Spaltung des Reiches hat der Staatssozialismus vor allem verschuldet. Denn seine lawinenartig anwachsenden Regierungsaufgaben konnten schliesslich selbst die besten römischen Juristen von einer Stelle aus nicht mehr bewältigen. Deshalb fällt genau mit der organisatorischen Ausgestaltung des Staatssozialismus in der diokletianisch - konstantinischen Epoche das unabweisbare Buchseite 396 Bedürfnis zusammen, die Einheit des Reiches aufzuteilen. Und wenn auch das oströmische Reich unter günstigen Nebenumständen noch bis zum Jahre 1453 eine Scheinexistenz bewahren konnte, so hat doch die ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Freiheit völlig beraubte Bevölkerung seinem Untergange ebenso absolut teilnahmlos gegenüber gestanden, wie fast tausend Jahre früher die Bevölkerung des weströmischen Reiches der Vernichtung desselben.

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